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   BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02   

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https://dejure.org/2003,3488
BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02 (https://dejure.org/2003,3488)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2003 - 2 StR 405/02 (https://dejure.org/2003,3488)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2003 - 2 StR 405/02 (https://dejure.org/2003,3488)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen einer Beweisbehauptung "ins Blaue rein"

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Abgrenzung Beweisantrag - Beweisermittlungsantrag ("ins Blaue hinein behauptete Tatsache)

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Abgrenzung Beweisantrag - Beweisermittlungsantrag ("ins Blaue hinein behauptete Tatsache)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 39
  • NStZ 2003, 497
  • StV 2003, 428
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag;

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02
    Zwar trifft es zu, daß einem in die Form eines Beweisantrags gekleideten Beweisbegehren ausnahmsweise nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muß, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so daß es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH StV 2002, 233 m.w.N.; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 44).
  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02
    Es kommt nicht darauf an, ob das Tatgericht eine beantragte Beweiserhebung für erforderlich hält (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 8).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der

    Offen bleiben kann hier, ob ein nicht durch ein Privatgutachten untermauerter Antrag vor dem Hintergrund des Ertgebnisses des vorhandenen gerichtlichen Gutachtens nicht bereits mit dem Risiko der Behandlung als bloßer Beweisermittlungsantrag behaftet gewesen wäre (vgl. zu Anträgen "ins Blaue hinein", BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Nr. 39).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Eine Tätigkeit der in den Beweisanträgen benannten Firmen als Subunternehmer der J. GmbH auf bestimmten Baustellen stellt demgegenüber jedoch eine genügend bestimmte, durch einen "einfachen Rechtsbegriff" (vgl. hierzu Dallmeyer in Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 97 mwN) umschriebene Beweisbehauptung dar, die dem Beweis durch die Aussagen von namentlich bezeichneten Zeugen zugänglich ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 39 zur beweiszugänglichen Tatsache der "Marktüblichkeit von Preisen").
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Ob es sich um einen solchen handelt, ist aus der Sicht eines "verständigen" Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen zu beurteilen (zusammenfassend BGH, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497).
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