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BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweiserhebung - Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter - Beweisantrag - Austausch des Beweismittels - Konkludente Erklärung - Verletzung des Verfahrensrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 6
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2
- StV 1992, 454
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …
Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte. - BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren; …
Sie können aber erklären, daß sie den Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2; BGH…, Urt. vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93). - BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93
Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte …
Dafür könnte u. a. sprechen, daß am letzten Verhandlungstag, dem 2. Dezember 1992, nach der im selben Schriftsatz beantragten Vernehmung des Zeugen C auf ausdrückliches Befragen keine weiteren Anträge mehr gestellt wurden (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2). - BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Es kann dahinstehen, ob dies mit dem Generalbundesanwalt ohne weitere Besonderheiten zu erwägen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 1649/03
Konkludenter Verzicht eines Beteiligten auf (weitere) Beweiserhebung
In einem solchen Fall ist auch das Fehlen eines den ursprünglichen Beweisantrag ablehnenden Beschlusses unschädlich (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. 2001, § 244 Anm. 41a, 37; BGH, Beschluss vom 3.6.1992 - 5 StR 175/92 - juris - KG Berlin - Urteil vom 20.3.1986 - (4) 1 Ss 321/85).