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BGH, 19.09.1990 - 5 StR 372/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - Teilweise Verlesung eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Urkundenbeweis in Abwesenheit des Angeklagten - Aufhebung eines Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 247 Abwesenheit 9
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1989 - 2 StR 343/89
Zulässigkeit der Verlesung einer Bescheinigung zum Zweck des Urkundsbeweises …
Auszug aus BGH, 19.09.1990 - 5 StR 372/90
Unter diesen Umständen kann der Hinweis des Protokolls, daß das Urteil verlesen worden sei, nur dahin verstanden werden, daß die Verlesung zum Zwecke des Beweises erfolgt ist (BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 6). - BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck …
Auszug aus BGH, 19.09.1990 - 5 StR 372/90
Der Urkundenbeweis ist aber in Abwesenheit des Angeklagten nicht zulässig (BGHSt 21, 332, 334).
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
Da die Verlesung nicht in Gegenwart des Angeklagten wiederholt worden ist, liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, der die umfassende Aufhebung des angefochtenen Urteils nach sich zieht (BGHSt 21, 332; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 6 und 9; BGH NStZ 1997, 402; st. Rspr.). - BGH, 06.12.2000 - 1 StR 488/00
Unzulässiger Ausschluß des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Anwesenheit
Eine Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises und eine Augenscheinseinnahme durften aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5, 6, 9;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3; BGH StV 1981 57; 198; 475; 2000, 238;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 247 Rn. 7, 19) Zumindest hätte die Verlesung der Urkunden und die Augenscheinseinnahme in Gegenwart, des Angeklagten wiederholt werden müssen. - BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
Eine Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen (BGHSt 21, 332, 334; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 6, 9; BGH StV 1992, 550). - BGH, 12.08.1992 - 5 StR 361/92
Möglichkeit der Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises in Abwesenheit des …
Eine Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen (BGHSt 23, 332, 334 [BGH 06.10.1970 - 5 StR 199/70]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 6, 9). - BGH, 28.08.1991 - 2 StR 321/91
Zulässigkeit der Erhebung eines Urkundenbeweises in Abwesenheit eines Angeklagten
Auch wenn der Brief der Geschädigten zunächst vorgehalten worden ist, muß auf Grund der Protokollierung der Verlesung, da insoweit nichts anderes vermerkt ist, davon ausgegangen werden, daß die Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises erfolgt ist (BGHSt 21, 332; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 6, 9).