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   BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95   

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https://dejure.org/1996,3622
BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Begründung eines Gesuchs auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7
  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Unabhängig hiervon bleibt dem Tatrichter in jedem Fall die Möglichkeit unbenommen, die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu stützen, wenn mit haltloser Begründung versucht wird, das Institut der Richterablehnung als Druckmittel zur Durchsetzung genehmer oder Verhinderung unangenehmer Entscheidungen zu missbrauchen; gerade die völlige Abwegigkeit der Ablehnungsgründe kann die Sachfremdheit des angebrachten Gesuchs im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit völlig ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleichgeachtet werden, ohne dass dies verfassungsrechtlicher Beanstandung unterläge (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, juris, Rn. 48 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96 -, juris, Rn. 4 f.; BGH, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, juris; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 26a Rn. 6 f. m.w.N.).
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