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BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Begründung eines Gesuchs auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 26a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95
- BGH, 31.10.1996 - 5 StR 474/96
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7
- NStZ 1997, 331
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Unabhängig hiervon bleibt dem Tatrichter in jedem Fall die Möglichkeit unbenommen, die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu stützen, wenn mit haltloser Begründung versucht wird, das Institut der Richterablehnung als Druckmittel zur Durchsetzung genehmer oder Verhinderung unangenehmer Entscheidungen zu missbrauchen; gerade die völlige Abwegigkeit der Ablehnungsgründe kann die Sachfremdheit des angebrachten Gesuchs im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7). - BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine …
Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311). - BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und …
Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit völlig ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleichgeachtet werden, ohne dass dies verfassungsrechtlicher Beanstandung unterläge (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, juris, Rn. 48 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96 -, juris, Rn. 4 f.; BGH, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, juris;… Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 26a Rn. 6 f. m.w.N.).
- BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05
Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99). - BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit; …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ-RR 1999, 311; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99). - BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00
Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlicher einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311; BGH, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00; vgl. auch: BVerfG, Beschluß vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99). - BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12
Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 26a, Rn. 4a mwN; BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1989 - 3 StR 398/88, vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2 und 7 sowie vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04, NStZ-RR 2005, 173, 174). - BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig …
Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie ihr Fehlen zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2 und 7; BVerwG Beschluß vom 9. März 1992 - 2 WDB 11/92 - OLG Düsseldorf VRS 85, 339; 87, 344;… Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 26 a Rdn. 13;… Pfeiffer a.a.O. § 26 a Rdn. 3). - BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00
Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete …
Eine völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen einer Begründung zu behandeln (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311). - OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 Ws 176/19 Der Zweck des Ablehnungsgesuchs besteht ausschließlich in der offensichtlichen Verunglimpfung der abgelehnten Richter (vgl. dazu auch BGH NStZ 1997, 331; KG JR 1966, 229; KG VRS 115, 112).