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   BGH, 30.10.1991 - 4 StR 463/91   

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https://dejure.org/1991,3064
BGH, 30.10.1991 - 4 StR 463/91 (https://dejure.org/1991,3064)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1991 - 4 StR 463/91 (https://dejure.org/1991,3064)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91 (https://dejure.org/1991,3064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung zweier selbstständiger Taten im Rahmen einer einheitlichen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 7
  • NStZ 1992, 398
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13

    Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (unmittelbares Ansetzen:

    Auch der Freispruch des Senats im Fall 1 der Urteilsgründe bezieht sich nicht auf den Tatvorwurf der Nichterfüllung der Pflicht zur Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen für die B. IVV für das Jahr 2007, denn diesen Taten käme ungeachtet ihrer steuerrechtlichen Verzahnung mit der Umsatzsteuerjahreserklärung ein selbständiger Unrechtsgehalt zu (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359; zum Erfordernis eines Teilfreispruchs beim Tatvorwurf mehrerer selbständiger strafbarer Handlungen i.S.v. § 53 StGB im Rahmen einer einheitlichen prozessualen Tat gemäß § 264 StPO vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 7).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    In solchen Fällen ist der Angekl. von dem nicht zur Verurteilung führenden Vorwurf freizusprechen, um den Umfang des Verbrauchs der Strafklage klarzustellen (BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 7; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 260 Rdn. 43).
  • BGH, 08.11.2023 - 4 StR 36/23

    Nachholung des vom Landgericht unterlassenen Teilfreispruchs von den weiteren

    Der Senat hat daher den Teilfreispruch nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 5 StR 155/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Soweit das Landgericht den weiteren Anklagevorwurf der Teilnahme an einer von der PKK organisierten Demonstration nicht für begründet erachtet hat, bedarf es zur Ausschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluß des klarstellenden Teilfreispruchs, weil dieses weitere Verhalten im Falle des Tatnachweises als eine gegenüber der abgeurteilten Zuwiderhandlung rechtlich selbständige Tat zu beurteilen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 4 und 7).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 140/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Insoweit hat Freispruch zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 7; Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11; Beschluss vom 30. April 2014 - 2 StR 8/14).
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11

    Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise

    Erweist sich aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung die Annahme von Tateinheit als offensichtlich fehlerhaft und ist eine der Taten nicht erwiesen, so ist jedenfalls aus Billigkeitsgründen ein Teilfreispruch geboten (BGH NStZ 1992, 398; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 260 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 364/21

    Jugendstrafe (schädliche Neigung); Einziehung von Tatmitteln; Teilfreispruch

    aa) Ergibt eine Hauptverhandlung, dass es sich bei den dem Angeklagten angelasteten Handlungen um selbständige, tatmehrheitliche Delikte handelt, etwa weil das verbindende Element, das die Einzelakte zu einer natürlichen Handlungseinheit verschmolzen hätte, nicht zu belegen ist und erweist sich in diesem Fall ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2011 ? 2 StR 90/11, juris Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 ? 4 StR 463/91, NStZ 1992, 398 und vom 12. Dezember 2013 ? 3 StR 210/13, juris Rn. 22; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 20; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 260 Rn. 12).
  • BGH, 30.04.2014 - 2 StR 8/14

    Begründetheit einer auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten

    Insoweit hat Freispruch zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 7; Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11; Ott in KK-StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 20 mwN).
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

    Auch in solchen Fällen ist ein Teilfreispruch notwendig, wenn sich - wie hier - die Annahme von Tateinheit als offensichtlich fehlerhaft erweist (BGH NStZ 1992, 398; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 260 Rdnr. 12 m.w.N).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 471/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Teilfreispruch

    Der Teilfreispruch des Angeklagten begegnet unter den gegebenen Umständen keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 8/14 Rn. 2 und vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, juris Rn. 7; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 260 Rn. 54).
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