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   BGH, 30.04.1987 - 4 StR 164/87   

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https://dejure.org/1987,5916
BGH, 30.04.1987 - 4 StR 164/87 (https://dejure.org/1987,5916)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1987 - 4 StR 164/87 (https://dejure.org/1987,5916)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - 4 StR 164/87 (https://dejure.org/1987,5916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung des Körperverletzungsvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 6
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Im Übrigen liegt ein Erörterungsmangel und damit eine Lücke nur dann vor, wenn sich das Tatgericht mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für nahe liegende andere Möglichkeiten nicht auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, Rn. 14 und vom 30. April 1987 - 4 StR 164/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 6; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 566/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 4).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 49/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzen mit alternativen Tathergängen;

    Im Übrigen liegt ein Erörterungsmangel und damit eine Lücke nur dann vor, wenn sich das Tatgericht mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für nahe liegende andere Möglichkeiten nicht auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, Rn. 14, NStZ 2016, 338; vom 30. April 1987 - 4 StR 164/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 6; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 566/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 4).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

    Im Übrigen liegt ein Erörterungsmangel und damit eine Lücke nur dann vor, wenn sich das Tatgericht mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für nahe liegende andere Möglichkeiten nicht auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, Rn. 14, NStZ 2016, 338 und vom 30. April 1987 - 4 StR 164/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 6; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 566/86, BGHR StPO 261 Beweiswürdigung, unzureichende 4).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung ist dann nicht gegeben, wenn der Tatrichter sich nicht mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGHSt 14, 162, 164/165; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5 und 6; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 4; Julius in HK-StPO § 261 Rdn. 21).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 73/88

    Vergewaltigung - Gynäkologische Untersuchung - Fachkompetenz - Nichterörterung

    In der Nichterörterung der naheliegenden Frage, ob die den Angeklagten belastenden Angaben von Andrea P. nicht darauf beruhen konnten, eine Entschuldigung für ihr Verhalten gegenüber ihrem damaligen Freund und Sohn des Angeklagten zu finden, liegt ein sachlichrechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führen muß; denn eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung ist dann nicht gegeben, wenn der Tatrichter sich nicht mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - und vom 30. April 1986 - 2 StR 755/85; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5 und 6).
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