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   BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93   

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https://dejure.org/1993,2254
BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93 (https://dejure.org/1993,2254)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1993 - 3 StR 156/93 (https://dejure.org/1993,2254)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 3 StR 156/93 (https://dejure.org/1993,2254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer erschöpfenden Beweiswürdigung - Nachweis eines Körperverletzungsvorsatzes und Nachweis eines (bedingten) Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen einer mittäterschaftlichen Zurechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Einlassung 5
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93
    In solchen Fällen hat das Tatgericht nach dem Zweifelssatz von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen (vgl. BGH NStZ 1988, 236, 237).

    Auch verlangt das Gesetz keine "mathematische Gewißheit" bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten; nach ständiger Rechtsprechung dürfen keine "übertriebenen" oder "überspannten" Anforderungen an die vom Tatgericht zu erlangende Gewißheit gestellt werden (BGH NStZ 1988, 236, 237; vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 431/92 S. 9 ff.).

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93
    Auch verlangt das Gesetz keine "mathematische Gewißheit" bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten; nach ständiger Rechtsprechung dürfen keine "übertriebenen" oder "überspannten" Anforderungen an die vom Tatgericht zu erlangende Gewißheit gestellt werden (BGH NStZ 1988, 236, 237; vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 431/92 S. 9 ff.).
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93
    Wenn das Bezirksgericht unter diesen Umständen von Körperverletzungsvorsatz ausgeht, ist nicht ohne weiteres ersichtlich, warum ein (bedingter) Tötungsvorsatz nicht vorliegen soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92 S. 9 f.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93
    Das ist ihm unbenommen - und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]) -, wenn nach einer umfassenden Würdigung der erhobenen Beweise, die vorzunehmen das Tatgericht verpflichtet ist (BGH NStZ 1983, 133), ernstzunehmende, vernünftige Zweifel an der Verwirklichung des strengeren Gesetzes verbleiben.
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

    Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93
    Das ist ihm unbenommen - und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]) -, wenn nach einer umfassenden Würdigung der erhobenen Beweise, die vorzunehmen das Tatgericht verpflichtet ist (BGH NStZ 1983, 133), ernstzunehmende, vernünftige Zweifel an der Verwirklichung des strengeren Gesetzes verbleiben.
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich das Gegenteil der Behauptung positiv feststellen ließe (vgl. nur BGHR StPO § 261 Einlassung 5, 6; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 28 jew. m. w. N.).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Das Ergebnis eines Glaubwürdigkeitsgutachtens kann den Richter bei der gebotenen umfassenden Bewertung der Indiztatsachen lediglich unterstützen (vgl. zu alldem nur BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16, jew. m.w.Nachw.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Sie unterläßt die gebotene Prüfung der Tatsachengrundlage der Einlassung des Angeklagten (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH NStZ 2002, 48) und betrachtet diese von einem unzutreffenden Ausgangspunkt aus (vgl. BGH NStZ 2001, 491, 492).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Allerdings ist der Tatrichter grundsätzlich verpflichtet, alle wesentlichen Beweismittel der gesamten Hauptverhandlung im Rahmen seiner Beweiswürdigung heranzuziehen und die vorhandenen Beweise einer erschöpfenden Würdigung zu unterziehen (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Für die neu zu treffenden Feststellungen weist der Senat darauf hin, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres als unwiderlegt hingenommen werden dürfen; ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH, Urt. vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 - jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit bei der Bildung der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1993 - 3 StR 156/93, BGHR StPO § 261 Einlassung 5; vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08, NStZ-RR 2008, 350).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Das Landgericht hat nicht hinreichend bedacht, daß der Zweifelsgrundsatz nicht gebietet, Angaben eines Angeklagten als unwiderlegt hinzunehmen, für die es keine unmittelbaren Beweise gibt, und die Zurückweisung einer Einlassung nicht erfordert, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 1989, 264, 266; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGHR StGB § 52 Abs, 1 in dubio pro reo 6).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    b) Weiterhin läßt die Beweiswürdigung die erforderliche Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände vermissen, die sowohl für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Einlassung (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5 und 6 m. w. N.; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 28) als auch für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 36, 1, 10; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Vorsatz 2) erforderlich ist.
  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

    Das Landgericht hat wesentliche Umstände, die für die Verurteilung der Angeklagten bedeutsam sein können, nicht erörtert, es hat keine Gesamtwürdigung aller gegen die Angeklagten sprechenden Umstände unternommen und zudem an die für eine Verurteilung erforderliche richterliche Überzeugung zu hohe Anforderungen gestellt (vgl. BGH, Urt. v. 6. November 1987 - 2 StR 390/89; v. 9. September 1994 - 4 StR 364/94; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).

    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr auftauchen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urt. v. 14. April 1993 - 3 StR 604/92 und vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94).

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 134/94

    Doppelbesteuerungsabkommen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer

  • BGH, 06.12.2000 - 2 StR 372/00

    Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall; Fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 72/02

    Zweifelgrundsatz und Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); unzulässige

  • BGH, 26.01.2006 - 3 StR 375/05

    Überzeugungsbildung (übertriebene und überspannte Anforderungen); Beweiswürdigung

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 411/98

    Inbrandsetzen eines menschenleeren Firmengebäudes zur Nachtzeit; Anzünden eines

  • BGH, 05.02.2002 - 4 StR 7/02

    Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; bestimmende

  • BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01

    Beweiswürdigung (Behandlung unbelegter Angaben des Angeklagten; belastende

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich

  • OLG Brandenburg, 31.07.1997 - 1 Ss OWi 48 B/97
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 72/02
  • BGH, 11.01.1996 - 5 StR 701/95

    Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 2 Ss 350/97
  • OLG Hamm, 06.10.1998 - 3 Ss 1073/98

    Beweiswürdigung, Einlassung, Hinnehmen der Einlassung als unwiderlegt, weitere

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