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   BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93   

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https://dejure.org/1993,2466
BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93 (https://dejure.org/1993,2466)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1993 - 4 StR 31/93 (https://dejure.org/1993,2466)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 (https://dejure.org/1993,2466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines erschreckenden Mangels an Unrechtsbewusstsein - Folgen eines Widerspruchs zwischen einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten über dessen Bedauern bezüglich des Tatgeschehens und einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30
  • StV 1993, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93
    Dagegen kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (BGHSt 29, 18, 21; vgl. auch BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93
    Die Bezeichnung der Rüge ist hier jedoch unschädlich; denn entscheidend ist ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (BGHSt 19, 273, 275).
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93
    Dagegen kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden, daß eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (BGHSt 29, 18, 21; vgl. auch BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 = StV 1993, 459; BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 = NStZ 2007, 115, 116; BGH Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 = NStZ 2009, 404; BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 = NStZ 2018, 158, beck-online).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Mit der Verfahrensbeschwerde kann geltend gemacht werden, dass eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30; Wahl, Prüfung des rechtlichen Gehörs durch das Revisionsgericht, Sonderheft G. Schäfer S. 73 f.).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme lässt sich auch im Zusammenhang mit dem unkommentiert vorgetragenen 30-seitigen Urkundenkonvolut nicht der Nachweis führen, dass - wie die Revision meint - die KG unabhängig von der Aktienzuteilung eine bestimmte Beteiligungsquote an der AG erreichen wollte und die Zahlungen ohne Verknüpfung zum Erhalt von Aktien erfolgten bzw. die Würdigung zu den vertraglichen Verhältnissen zwischen der AG und der KG durch das Landgericht rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18 und vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30; Urteil vom 12. August 1987 - 3 StR 250/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6 und Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 171 ff. mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Dem Revisionsvorbringen ist nach dessen Sinn und Zweck (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 mwN) zu entnehmen, dass mit der Verfahrensrüge die Ablehnung der Vernehmung des Zeugen Ja. A. beanstandet und diese Beanstandung (auch) als Aufklärungsrüge geltend gemacht wird.
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß

    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, StV 1993, 459; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Dass der Inhalt einer Urkunde vom Tatrichter bei seiner Überzeugungsbildung übergangen wurde, kann daher nur dann ausnahmsweise mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst für das Revisionsgericht erkennbar ergibt, dass der in der Urkunde fixierte Umstand im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich war (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 41, 30, 25, 22; BGH StV 1993, 115; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 337 Rdnr. 82).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Mit einer Verfahrensbeschwerde kann geltend gemacht werden, dass eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30 und vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15; Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 Rn. 6 und vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18 Rn. 3).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Mit der unterbliebenen Erörterung der unmittelbar aus dem Inhalt der verlesenen Urkunde folgenden, für die Beweiswürdigung wesentlichen Einzelheit des notierten Datums des Zugangs des Schriftsatzes beim Prozeßbevollmächtigten der Ehefrau des Angeklagten ist der Inbegriff der Hauptverhandlung nicht erschöpft worden; dies begründet die Revision wegen eines Verfahrensverstoßes gegen § 261 StPO (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

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