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   BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92   

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https://dejure.org/1992,908
BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,908)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 5 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,908)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters - Würdigung von Beweisanzeichen - Die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Vermutung 11
  • StV 1993, 510
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91

    Beweiswürdigung anhand von Indizien zur Feststellung der Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91).

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Auf eine bloße Vermutung kann eine Verurteilung indes nicht gestützt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Aber auch in einem solchen Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR 15 16 StPO § 261 Vermutung 11; Beschluss vom 15. September 1999 - 2 StR 373/99, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 34; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653, Tz. 4, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 361; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. § 261 Rn. 2a).
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