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   BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91   

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https://dejure.org/1991,4403
BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91 (https://dejure.org/1991,4403)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1991 - 5 StR 216/91 (https://dejure.org/1991,4403)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91 (https://dejure.org/1991,4403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Vermutung 8
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91
    Die weiteren Schlußfolgerungen, die aus diesem Sachverhalt abgeleitet worden sind, entfernen sich dagegen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die zu einer Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91
    Die weiteren Schlußfolgerungen, die aus diesem Sachverhalt abgeleitet worden sind, entfernen sich dagegen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die zu einer Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91
    Die weiteren Schlußfolgerungen, die aus diesem Sachverhalt abgeleitet worden sind, entfernen sich dagegen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die zu einer Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478).
  • BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem

    Die revisionsgerichtliche Prüfung ist insoweit darauf beschränkt, ob die tatrichterliche Beweiswürdigung mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die tatrichterlichen Schlussfolgerungen letztlich als bloße Vermutungen erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91, BGHR StPO § 261 Vermutung 8).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung letztlich nicht nur einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8, 11; NJW 1982, 882, 883; KG a.a.O.).
  • BGH, 26.04.2022 - 2 StR 355/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Darstellung in

    Die Beweiswürdigung ist nur fehlerfrei, wenn sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen sich nicht nur als bloße Vermutung erweisen, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91, BGHR § 261 StPO Vermutung 8).
  • BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95

    Hinweispflicht - Schriftform - Veränderung der Sachlage - Zweifelsgrundsatz -

    Das Revisionsgericht ist jedoch ausnahmsweise dann nicht an die tatrichterliche Überzeugung gebunden, wenn sich die Schlußfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, daß sie letztlich nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 8 und 11 m.w.N.; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 45).
  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils durch den Richter

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 18. März 2016 - 3 Ws (B) 101/16 -,19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - (3) 121 Ss 244/13 (182/13) - 5. Dezember 2013 -3 Ws (B) 637/13 -, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - VRS 122, 232 [233]).
  • BGH, 03.06.1992 - 5 StR 173/92

    Überzeugung des Tatrichters von der Schuld des Angeklagten aufgrund einer

    Die Verurteilung ist entgegen der Auffassung der Revision nicht auf bloße Vermutungen (BGHR StPO § 261 Vermutung 8), etwa allein auf Grund des Lebenszuschnittes des Angeklagten und seiner Beziehungen zum Kulturzentrum Ho., gestützt worden.
  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • BGH, 21.02.1996 - 5 StR 399/95

    Schwere Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug und wegen versuchten

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters läßt besorgen, daß die Schlußfolgerungen, die aus dem genannten Sachverhalt abgeleitet werden, sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie nur einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 8, 11 m.w.N.).
  • KG, 22.03.1996 - 1 Ss 238/95
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die von dem Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 - Vermutung 1, 8 und 11; BGH NJW 1982, 882 [883]).
  • BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Folgen einer

  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 307/11

    Strafverfahren - fehlerhafte Behandlung eines umfangreichen Beweisantrags

  • KG, 13.08.1999 - 1 Ss 155/99

    Alkoholermittlung bei Nachtrunk

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