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   BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86   

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https://dejure.org/1986,1836
BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86 (https://dejure.org/1986,1836)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1986 - 1 StR 238/86 (https://dejure.org/1986,1836)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1986 - 1 StR 238/86 (https://dejure.org/1986,1836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher Unfallschäden - Beweiswürdigung in Bezug auf ein Sachverständigengutachten - Zahlung des Neuwerts eines KfZ durch Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86
    Allerdings ist es Recht und Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber einem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu wahren (BGHSt 8, 113, 117).
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 663/76

    Revision aufgrund fehlender Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86
    Wenn er aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (BGH, Beschluß vom 10. Februar 1977 - 4 StR 663/76 - bei Holtz MDR 1977, 637).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Die Würdigung der Frage erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit wird im Blick auf die im Urteil wiedergegebenen Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen näher zu begründen sein, sollte der neue Tatrichter vom Gutachten des Sachverständigen abweichen wollen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 5; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 65).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Deshalb bedarf es der Kontrolle des Rechtsmittelgerichts, ob der Tatrichter gegenüber dem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils gewahrt hat (vgl. BGHSt 7, 238, 239; 8, 113, 118; BGH GA 1962, 116; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; NStZ 1991, 596; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 2, 4; Stuckenberg a.a.O., § 267 Rn. 66; Kuckein a.a.O., § 267 Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 267 Rn. 13).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01

    Auslegung der Revisionsbeschränkung (Rechtsfolgenausspruch; Maßregelausspruch;

    Freilich ist es Recht und Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber einem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu wahren (BGHSt 8, 113, 117; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1).

    Will er aber eine Frage, für deren Entscheidung das Gesetz die Zuziehung eines Sachverständigen vorsieht (§ 246a StPO), im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; NStZ 1985, 421, 422; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 4).

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Wenn der Tatrichter eine Frage, für die er - wie hier - geglaubt hat, sachverständiger Hilfe zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muß er die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, daß das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob er das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Vor allem aber muß der Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat, und der diese Frage dann im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 464/04

    Vergewaltigung; Sicherungsverwahrung (Beurteilung des Hangs abweichend vom

  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 95/07

    Strafzumessung: Anforderungen an Urteilsfeststellungen und Beweiswürdigung bei

  • KG, 28.08.2000 - 1 Ss 247/00
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