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   BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89   

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https://dejure.org/1989,1413
BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89 (https://dejure.org/1989,1413)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1989 - 3 StR 55/89 (https://dejure.org/1989,1413)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89 (https://dejure.org/1989,1413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 266

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge auch auf Fälle der GmbH & Co. KG erstreckt, in denen der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH die Bankrotthandlungen mit Zustimmung der Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft und damit der Komplementärin vorgenommen hatte (BGH, Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, wistra 1989, 264, 267; aA BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83, wistra 1984, 71; BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 5 StR 272/86, JR 1988, 254, 255 f. m. abl.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    a) Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO müssen die Urteilsgründe alle äußeren und inneren Tatsachen so vollständig angeben, dass darin die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands erkannt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, BGHR, StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof Vereinfachungen in der Darstellung dann zugelassen, wenn der Angeklagte sachkundig und geständig ist (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 3, 5, 8).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Endlich ist ebenfalls nicht festgestellt, daß die KG in unmittelbarer Folge des Mietvertrages ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GmbH nicht mehr nachkam (s. dazu BGH wistra 1989, 264, 266).

    bb) Auch die Voraussetzungen eines durch Dr. Walter K. begangenen Bankrotts (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sind - unabhängig von den bedenkenswerten Überlegungen der Revision zum uneigennützigen Handeln (dazu BGH wistra 1989, 264, 267) - nicht rechtsfehlerfrei dargelegt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Beendet ist eine Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungsbeträgen frühestens in dem Zeitpunkt, in dem eine die unrichtigen Angaben aus den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt eingereicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88, Neue Juristische Wochenschrift [NJW] 1989, 2140 f.; Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, wistra 1989, 264; Beschluss vom 9. Januar 1991 - 3 StR 243/90, wistra 1991, 216; anders bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Vollendung und Beendigung mit Verstreichenlassen der Abgabefrist für die Jahreserklärung, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 389/16, wistra 2017, 234).

    Erst mit der Abgabe dieser Jahreserklärung wäre die Hinterziehung der Umsatzsteuer für Mai bis Oktober 2007 indes in strafrechtlicher Hinsicht als beendet anzusehen (vgl. BGH-Urteile vom 3. März 1989 - 3 StR 552/88, NJW 1989, 2140 und vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, wistra 1989, 264).

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4 und 7).

    Daher ist festzustellen, wann der Angeklagte welche Steuererklärungen mit welchem Inhalt abgegeben hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4).

  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11

    Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge auch auf Fälle der GmbH & Co. KG erstreckt, in denen der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH die Bankrotthandlungen mit Zustimmung der Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft und damit der Komplementärin vorgenommen hatte (BGH, Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 55/89, wistra 1989, 264, 267; aA BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83, wistra 1984, 71; BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 5 StR 272/86, JR 1988, 254, 255 f. m. abl.
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Dazu gehören grundsätzlich auch die Feststellungen zur inneren Tatseite, insbesondere zum Tatvorsatz (vgl. BGHSt 5, 143, 144 ff.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).

    Eine Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise insgesamt entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing

  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)

  • BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23

    Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der

  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des

  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

  • BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98

    Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte

  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 466/92

    Zulässigkeit einer ergebnishaften Mitteilung von durch Schwarzarbeit erworbenen

  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90

    Strafzumessung bei einer Steuerstafsache - Auswirkung der Höhe von

  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 253/97

    Erfordernis einer gegliederten, in sich geschlossenen Darstellung der Taten durch

  • OLG Koblenz, 25.01.1996 - 2 Ss 3/96
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