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BGH, 19.04.1995 - 3 StR 118/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Urteil - Urteilsgründe - Aufhebung des Urteils - Darstellung der persönlichen Verhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 15
- NStZ 1996, 49
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag …
d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49). - OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als …
21 Vielmehr ergibt sich aus dem Inhalt der einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen (…vgl. aus der einhelligen Kommentarliteratur u.a. Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 344 Rn. 10 ff.;… KK/ Kuckein StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 19 ff.;… HK/ Temming StPO 4. Aufl. § 344 Rn. 6 oder Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 79 Rn. 27c, jeweils m.w.N. aus der Rspr.) zugänglichen Rechtsbeschwerderechtfertigung vom 26.04.2010 ohne weiteres, dass der Beschwerdeführer neben der schon aus der Formulierung seines Rechtsbeschwerdeantrags ersichtlichen Rechtsmittelbeschränkung den Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils mit der so genannten "Feststellungs- bzw. Darstellungsrüge", nämlich mit der Beanstandung angreift, dass die nach seiner Auffassung lückenhaften Urteilgründe des Amtsgerichts bereits keine tragfähige Tatsachengrundlage für die Rechtsfolgenbemessung abgeben, namentlich keine hinreichenden Feststellungen zu den "bestimmenden" Zumessungstatsachen im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO (i.V.m. § 71 OWiG) für die Begründung der über dem an sich verwirkten Bußgeldregelsatz verhängten Geldbuße enthalten (…vgl. hierzu u.a. Meyer-Goßner § 267 Rn. 18 ff. i.V.m. Rn. 42 f.;… KK/ Engelhardt § 267 Rn. 24 ff. i.V.m. Rn. 47;… Göhler/ Seitz § 71 Rn. 42;… Göhler/ Gürtler § 17 Rn. 34 f. und - im Überblick unter dem Gesichtspunkt der revisionsrechtlichen Behandlung - Burhoff , Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 6. Aufl. Rn. 758p ff.; aus der im dogmatischen Ansatz unverändert einheitlichen obergerichtlichen Rspr. u.a. BGH NStZ-RR 1998, 17 f.: "Das Urteil muß in jedem Fall erkennen lassen, dass sich das Tatgericht für die Strafzumessung um die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten - wenn auch vergeblich - bemüht hat" ; im gleichen Sinne z.B. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 15, 17 und OLG Düsseldorf DAR 2002, 174 ff.). - BGH, 05.07.2005 - 3 StR 184/05
Urteilsgründe (persönlicher Werdegang des Angeklagten)
Sie sind nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in die Urteilsgründe - von hier nicht ersichtlichen Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - nur in dem Umfang aufzunehmen, in dem sie von bestimmendem Einfluß auf die Straffrage und den übrigen Rechtsfolgenausspruch sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15;… vgl. auch Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 27. Aufl. Rdn. 268).
- OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 22/09
Anforderungen an die Feststellung des persönlichen Werdegangs des Angeklagten und …
Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20). - OLG Köln, 07.04.2009 - 81 Ss 3/09 Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20).
- OLG Köln, 30.11.2006 - 83 Ss 96/06 Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20).
- OLG Köln, 10.11.2006 - 82 Ss 134/06 Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20).
- OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06 Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20).