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   BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96   

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BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96 (https://dejure.org/1996,2025)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1996 - 1 StR 405/96 (https://dejure.org/1996,2025)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96 (https://dejure.org/1996,2025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96
    Zwar müssen bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen grundsätzlich nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen (zusätzlichen) Feststellungen nicht treffen konnte (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96
    Das ist zwar kein "zwingender" Schluß, wie ihn die Revision fordert, aber er ist möglich und damit vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96
    Zwar müssen bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen grundsätzlich nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen (zusätzlichen) Feststellungen nicht treffen konnte (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Diese Anforderungen dürfen jedoch nicht schematisch in dem Sinne verstanden werden, daß Ausnahmen hiervon nicht möglich wären (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12) oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 Rn. 6).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Ob dies hier einen sachlichrechtlichen Mangel darstellt oder ob tatsächlich keine Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen möglich waren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12), kann aber letztlich dahinstehen.
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05

    Verjährung des Missbrauchs von Schutzbefohlenen (rechtzeitige Unterbrechung;

    Diese Anforderungen können jedoch nicht schematisch angewendet werden (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter in dem Urteil grundsätzlich zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für eine Verurteilung erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11 und 12).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01

    versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

    Zwar müssen bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen grundsätzlich nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zu nächst diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, die der Tatrichter für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen (zusätzlichen) Feststellungen nicht treffen konnte (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 12; ständige Rechtsprechung).

    Lässt der Angeklagte sich dahin ein, dass der gegen ihn erhobene Vorwurf insgesamt erfunden sei, und kann der Tatrichter dann nicht die Überzeugung gewinnen, dass der von dem Belastungszeugen geschilderte Vorgang überhaupt stattgefunden hatte, sind derartige Feststellungen nicht erforderlich, da nicht möglich (BGHR StPO § 267 Abs. 5, Freispruch 12).

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

    Der Fall liegt hier ersichtlich auch nicht so, dass Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 26. November 1996 ? 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim

    Dies gilt insbesondere, wenn weitere Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht möglich sind (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhehlerei; Beweiswürdigung

    Hierauf kann nur ausnahmsweise dann verzichtet werden, wenn Feststellungen zum Tatgeschehen nicht möglich waren (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 490/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der möglichen Tatbeteiligung eines die

  • BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03

    Beweiswürdigung (Strafaussetzung zur Bewährung; Erörterungsmangel; erwiesene

  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 262/08

    Urteilsgründe (Freispruch); Beweiswürdigung (lückenhafte; widersprüchliche;

  • BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00

    Tatbestand der Geldfälschung (Inverkehrbringen); Begründungsumfang des

  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 293/03

    Vergewaltigung (Freispruch aus tatsächlichen Gründen: Beweiswürdigung,

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98

    Versuchter Diebstahl; Verabredung zur schweren Brandstiftung; Unerlaubter Besitz

  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Urteilsgründe); Schilderung der erwiesenen

  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 195/97

    Anforderungen an die Begründungspflicht bei freisprechendem Urteil - Darlegung

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 96/97

    Verwertbarkeit früherer Aussagen eines zur Aussageverweigerung berechtigten

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