Rechtsprechung
BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 61 StPO a.F.; § 59 StPO n.F.; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO
Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen); absoluter Revisionsgrund; Entfernung des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Abwesenheit des Angeklagten bei der Entscheidung über die Vereidigung des Zeugen
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 247; ; StPO § 59; ; StGB § 61 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 § 338 Nr. 5
Abwesenheit des Angeklagten während der Vereidigung des Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Revisionsgründe - Verhandlung über Vereidigung keine Vernehmung
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 25
- NStZ-RR 2004, 368
- StV 2005, 7
- JR 2005, 78
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung …
Auszug aus BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04
Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (vgl. BGHR, StPO § 338 Nr. 5, Angeklagter 5 m.w.N.). - BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04
Dies gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter nach § 61 Nr. 2 StGB unvereidigt geblieben ist (vgl. BGHR, StPO § 338 Nr. 5, Angeklagter 11).
- BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06
Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten; …
Der Senat hatte bereits mit Beschluss vom 23. September 2004 (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 25) die Frage aufgeworfen, ob an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die grundlegende Änderung des Vereidigungsrechts durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz festgehalten werden könne. - BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung; …
Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (…BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2;… BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7). - BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06
Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …
Dies gilt hinsichtlich der Anordnung des Vorsitzenden, den Zeugen nicht zu vereidigen, schon deshalb, weil nach der Änderung des § 59 StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004 (BGBl. I 2198) die Nichtvereidigung den Regelfall bildet (vgl. dazu BGH NJW 2006, 388, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 25; BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05, NStZ-RR 2005, 208). - BGH, 24.01.2006 - 3 StR 460/05
Besorgnis der Befangenheit (Verschiebung der Annahme eines Antrags während der …
Ob das Gericht den Beschluss, mit dem es die Anordnung des Vorsitzenden bestätigt, von der Vereidigung eines Zeugen abzusehen, auch noch nach der Neufassung des § 59 StPO durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198 ff.) im Hinblick auf § 34 StPO begründen muss (so Neuhaus StV 2005, 47, 49; Huber JuS 2004, 970; Sommer StraFo 2004, 295, 296; Schlothauer StV 2005, 200) oder ob eine Begründung entbehrlich ist, weil das Gesetz von der Nichtvereidigung als Regelfall ausgeht (…so Meyer-Goßner aaO § 59 Rdn. 11; Müller JR 2005, 78, 80; Schuster StV 2005, 628, 629 f.), braucht der Senat nicht zu entscheiden.