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   BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88   

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https://dejure.org/1988,10744
BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,10744)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1988 - 5 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,10744)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1988 - 5 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,10744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auch die weiteren Aufklärungsrügen sind unzulässig, da sie das jeweilige Ergebnis, das von den begehrten Beweiserhebungen zu erwarten gewesen wäre, nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behaupten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9; Sarstedt/Hamm, Revision im Strafverfahren 6. Aufl. Rdn. 554 f.).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Auch diese wäre aber nicht ordnungsgemäß erhoben, denn die Revision hat weder ein bestimmtes Beweismittel benannt, noch das zu erwartende Beweisergebnis bezeichnet und bestimmt behauptet (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 4, 6).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Denn die Revision legt schon keine bestimmten Beweistatsachen und kein zu erwartendes, konkretes Beweisergebnis dar (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Denn es wird nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welches Ergebnis die unterbliebene Beweiserhebung erbracht hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1988 - 5 StR 157/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Die Aufklärungsrüge genügt den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO deswegen nicht, weil nur vorgetragen wird, die "unterlassene Sachaufklärung und Beweisaufhebung hätte für den Angeklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein günstigeres Ergebnis gehabt", es also an einer bestimmten Behauptung und der Angabe eines bestimmten Beweisergebnisses fehlt (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    b) Die erhobenen Aufklärungsrügen hinsichtlich der Zeugen Ma und T erfüllen ebenfalls nicht die Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil es die Revision unterläßt, das erwartete Beweisergebnis mit der gebotenen Bestimmtheit mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision

    Das Vorbringen, die Strafkammer habe nicht geklärt, ob "A. " auch schon für das Bundeskriminalamt als V-Mann tätig war und ob er tatsächlich nur einmal 1987 als V-Mann für das Bayerische Landeskriminalamt tätig war, enthält nicht die für eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge erforderliche bestimmte Beweisbehauptung ( § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 81 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet, oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH, Beschluß vom 4 August 1998 - 1 StR 79/98; w. Nachw. bei Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH NStZ-RR 2003, 71; w. Nachw. bei Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht);

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Aufklärungspflicht; Möglichkeit des Ergebnisses

  • BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 58/99

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

  • BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98

    Strafverfolgungsverjährung im Rahmen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 190/13

    Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel -

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97

    Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Hinreichend konkretisiertes

  • BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 185/94

    Betäubungsmittelgesetz - Schuld - Wirkstoffkonzentration

  • KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß

  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 657/94

    Revision - Minder schwerer Fall - Strafänderung - Strafänderungsgründe -

  • KG, 31.01.2000 - 5 Ws (B) 722/99

    Genehmigung für die zweckfremde Nutzung von zwei Wohnungen; Zweckentfremdung

  • BayObLG, 17.07.2000 - 4St RR 88/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs

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