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   BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96   

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BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96 (https://dejure.org/1996,1759)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1996 - 2 StR 70/96 (https://dejure.org/1996,1759)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 2 StR 70/96 (https://dejure.org/1996,1759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 8
  • NStZ-RR 1997, 71
  • StV 1996, 530
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt eine so genaue Angabe der die Rüge begründenden Tatsachen, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).

    Erforderlich ist nicht nur, daß der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, daß er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 37, 245, 248 f.; BGH NStZ 1986, 519, 520).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt eine so genaue Angabe der die Rüge begründenden Tatsachen, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Der Beschwerdeführer trägt im übrigen nicht vor, was die Zeugin zu seiner Entlastung - über die Herkunft der Folie - ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 604/95

    Verurteilungen wegen Lieferungen von Waffenteilen an den Iran und Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Auch insoweit hätte der Beschwerdeführer nicht verschweigen dürfen, daß die im Ausland lebende Zeugin rechtzeitig geladen worden war, zum Hauptverhandlungstermin aber nicht erschienen ist (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 604/95).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Erforderlich ist nicht nur, daß der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, daß er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 37, 245, 248 f.; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO so vollständig und so genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, NJW 1982, S. 1655; 1994, S. 2904 ; 1997, S. 1516; NStZ 1992, S. 29 ; 1995, S. 462; 1999, S. 45 f.; 2002, S. 216; NStZ-RR 2001, S. 174 ; BGHR, StPO § 344 Abs. 2 Satz 2, Aufklärungsrüge 6; letztes Wort 3; StV 1996, S. 530 ).

    Erforderlich ist nicht nur, dass der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, dass er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzöge (vgl. BGHSt 40, 218 ; StV 1996, S. 530 ; NStZ 2000, S. 49 ).

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt eine so genaue Angabe der die Rüge begründenden Tatsachen, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Insofern teilt die Revision nicht mit, ob hierbei zu den vermeintlich nicht aufgeklärten Sachverhalten, dem Vollzugsverhalten der Zeugen und ihren Vorstrafen, Angaben gemacht worden sind (vgl. zur Notwendigkeit des Vortrags von Tatsachen, die dem Erfolg der Aufklärungsrüge möglicherweise abträglich sind: BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257, 2258; vom 5. Juni 1996 - 2 StR 70/96, NStZ-RR 1997, 71, 72; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1382; hierzu auch LR-StPO/ Becker, aaO, § 244 Rn. 367).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 468/00

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Rechts auf Ladung eines gewählten

    Dazu ist erforderlich, dass die die Rüge begründenden Tatsachen so genau angegeben werden, dass das Revisionsgericht alleine auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH NStZ-RR 1997, 71, 72; 1996, 245, 246; BGH NStZ 1986, 519 (520).

    Zwar kann es im Rahmen des ordnungsgemäßen Vortrages einer Verfahrensrüge erforderlich sein, dass der Angeklagte ihm nachteilige Tatsachen nicht übergeht, sondern auch solche Fakten vorträgt, die seiner Rüge den Boden entziehen können (vgl. dazu BGHSt 37, 245, 248f = NJW 1991, 1764 = NStZ 1991, 196; BGH NStZ 1986, 519; BGH NStZ-RR 1997, 71, 72).

    Ebenso hat der BGH für die Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, weil ein Zeuge nicht persönlich vernommen worden sei, weiteren Vortrag dazu verlangt, dass die Vernehmung des Zeugen nicht gem. § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere richterliche Vernehmung ersetzt werden konnte (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 71, 72).

  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Ist aber eine Verfahrensrüge zu erheben, muß der Revisionsführer den Sachverhalt so umfassend vortragen, daß das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler, vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH NJW 1995, 2047; BGH StV 1996, 530).
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    geeignet sind, dem Revisionsvortrag den Boden zu entziehen (zu vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - 1 StR 388/06 - Urteil vom 05.06.1996 - 2 StR 70/96 - KK-StPO/Gericke, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Nach dieser Bestimmung sind nämlich die die Rüge begründenden Tatsachen so genau und vollständig anzugeben, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.12.2004 - II-143/04

    Zulässigkeit eines durch die Deutsche Bahn AG ausgesprochenen Bahnhofsverbots;

    Der Revisionsführer verschweigt sogenannte revisionsfeindliche Tatsachen, die für die durch diese Vorschrift intendierte, eine vollständige und inhaltlich zutreffende Wiedergabe des Akteninhaltes voraussetzende Schlüssigkeitsprüfung bedeutsam sind (hierzu vgl. BGH in NStZ-RR 1997, 71, 72; Kuckein in KK-StPO, 5. Aufl., § 344 Rdn. 38 m.w.N.); der Rückseite des vom Revisionsführer genannten Protokolls zufolge (Bl. 18 R. d.A.) ist das Hausverbot am 30. Januar 2003 ausgesprochen worden, weil der Angeklagte mehrere Reisende massiv und penetrant angebettelt sowie gegen ein zuvor für die Dauer von 24 Stunden mündlich ausgesprochenes Hausverbot verstoßen hatte.
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 138/07

    Gesetzlicher Richter (kein Richter in eigener Sache); rechtswidrige Verwerfung

    Die Revision trägt die sie begründenden Tatsachen, soweit die Verfahrensweise nach § 26a StPO beanstandet wird, letztlich hinreichend genau und vollständig vor, so dass der Senat bereits allein auf dieser Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen wären (BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7 und 8).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Denn für die Angabe der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen ist erforderlich, dass der Betroffene die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht und auch die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (BGH StV 1996, 530 (531); BGH NStZ 2000, 49 (50); KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 344 Rdnr. 38).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 4St RR 2/04

    D (A), unerlaubter Aufenthalt, Strafverfahren, Werkvertragsarbeitnehmer, Visum,

  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen

  • KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß

  • OLG Dresden, 30.10.1998 - 2 Ss OWi 566/98
  • KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07

    Befangenheitsgesuch: Annahme einer völligen Ungeeignetheit; Richter bedauert

  • OLG Schleswig, 24.04.2018 - 1 Ss OWi 77/18
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