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   BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97   

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BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97 (https://dejure.org/1997,1278)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - 5 StR 317/97 (https://dejure.org/1997,1278)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 317/97 (https://dejure.org/1997,1278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang zwischen Beweismittel und Beweistatsache - Aufklärungspflicht des Gerichts im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 344

  • rechtsportal.de

    StPO § 244, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9
  • NStZ 1998, 633 (Ls.)
  • NStZ 1998, 97
  • StV 1998, 61
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97
    Auf der Grundlage des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt die Rechtsprechung für die Aufklärungsrüge im Rahmen der notwendigen Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses, letztlich nicht anders als für die Begründung eines formgerechten Beweisantrages, die Aufstellung einer bestimmten Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 2, 168; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 4, 6).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97
    Ein Beweisantrag liegt deswegen nicht vor, weil nicht erkennbar ist, welcher Konnex zwischen Beweismittel und Beweistatsache besteht, so daß das Gericht den hier in Frage kommenden Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels nicht sinnvoll zu prüfen vermag (BGHSt 40, 3, 6): Ob der Zeuge B die behaupteten Zusagen selbst erteilt hat, ob er wahrgenommen hat, daß solche Zusagen erteilt worden sind oder ob er vom Hörensagen davon erfahren hat, ist nach dem Antrag schon offen (vgl. BGHSt 39, 251, 254 f.); weshalb er überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll, läßt der Antrag nicht erkennen.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97
    Auf der Grundlage des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt die Rechtsprechung für die Aufklärungsrüge im Rahmen der notwendigen Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses, letztlich nicht anders als für die Begründung eines formgerechten Beweisantrages, die Aufstellung einer bestimmten Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 2, 168; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 4, 6).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97
    Ein Beweisantrag liegt deswegen nicht vor, weil nicht erkennbar ist, welcher Konnex zwischen Beweismittel und Beweistatsache besteht, so daß das Gericht den hier in Frage kommenden Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels nicht sinnvoll zu prüfen vermag (BGHSt 40, 3, 6): Ob der Zeuge B die behaupteten Zusagen selbst erteilt hat, ob er wahrgenommen hat, daß solche Zusagen erteilt worden sind oder ob er vom Hörensagen davon erfahren hat, ist nach dem Antrag schon offen (vgl. BGHSt 39, 251, 254 f.); weshalb er überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll, läßt der Antrag nicht erkennen.
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97
    Auf der Grundlage des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt die Rechtsprechung für die Aufklärungsrüge im Rahmen der notwendigen Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses, letztlich nicht anders als für die Begründung eines formgerechten Beweisantrages, die Aufstellung einer bestimmten Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 2, 168; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 4, 6).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auch die weiteren Aufklärungsrügen sind unzulässig, da sie das jeweilige Ergebnis, das von den begehrten Beweiserhebungen zu erwarten gewesen wäre, nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behaupten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9; Sarstedt/Hamm, Revision im Strafverfahren 6. Aufl. Rdn. 554 f.).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Bei diesen Anträgen handelt es sich jeweils nicht um formgültige Beweisanträge im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO, sondern um Beweisermittlungsanträge, deren Ablehnung durch das Tatgericht an der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu messen ist (BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321; BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2018, 48).

    Auch wenn das Tatgericht Beweisermittlungsanträge oder andere Beweisbegehren - wie hier - als Beweisantrag behandelt und aus einem der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zurückgewiesen hat, muss die gegen die Ablehnung gerichtete Verfahrensrüge daher den Anforderungen genügen, die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an die Aufklärungsrüge zu stellen sind (vgl. BGH NStZ 1998, 97, BGH NStZ 2018, 48, jeweils m. w. N.).

    Denn auch zur Begründung der Aufklärungsrüge muss der Beschwerdeführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Angaben zu den konkret unter Beweis gestellten Wahrnehmungen eines Zeugen und - erforderlichenfalls - zur Konnexität machen (vgl. BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2008, 230; BGH NStZ-RR 2010, 316).

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Jenseits dessen handelt es sich bei dem Antrag lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, dessen Ablehnung der Beschwerdeführer nicht in der dafür gebotenen Weise, nämlich mit einer Aufklärungsrüge, beanstandet hat (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Die Aufklärungsrüge muß deutlich machen, weshalb ein bestimmtes Beweismittel geeignet ist, die aufgestellte Behauptung unmittelbar zu belegen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Dies bedeutet im Falle des Zeugenbeweises, dass der Antrag erkennen lassen muss, weshalb der Zeuge überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1; vom 17. November 2009 - 4 StR 375/09, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 47; BGH, Urteile vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 329 ff.; vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 317/97, NStZ 1998, 97; zusammenfassend Meyer-Goßner, 56. Aufl., § 244 StPO Rn. 21).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    cc) Das Landgericht war jedenfalls nicht zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 6 StPO veranlasst, weil es an einer bestimmten Beweisbehauptung wegen deren fehlender Konnexität mit dem benannten Beweismittel mangelt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9; BGHSt 43, 321, 329 f.; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 BvR 2144/04).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, kann u.U. eine dritte hinzutreten, die sogenannte Konnexität zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung, die im Falle des Zeugenbeweises nur bedeutet, daß der Antrag erkennen lassen muß, weshalb der Zeuge überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 317/97; vgl. auch BGHSt 40, 3, 6; Widmaier NStZ 1993, 602 f. Anmerkung zu BGHSt 39, 251), etwa weil er am Tatort war, in der Nachbarschaft wohnt, eine Akte gelesen hat usw.
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Im übrigen fehlte es für die geltend gemachte Verletzung des Beweisantragsrechts mangels ausreichend bestimmter Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 37, 162; 39, 251; 43, 321) an einem formgerechten Beweisantrag; entsprechend liegt auch keine zulässige Aufklärungsrüge vor (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12

    Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins

    Die Ausführungen zur Konnexität im weiteren Sinne (zur Terminologie vgl. Schneider, Festschrift Eisenberg 2009, S. 609, 618 ff.) sollen dem Gericht eine sachgerechte Prüfung und Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 201/05, NStZ 2006, 585, 586; Beschluss vom 22. Juni 1999 - 1 StR 205/99 aaO), wobei hier - anders als bei der Bestimmtheit der von dem benannten Zeugen wahrgenommenen Beweistatsache - der Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels nach § 244 Abs. 3 Satz 2 3. Alt. StPO im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 317/97, NStZ 1998, 97; Schneider aaO).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Zudem ermangelt es der von der Revision vorgetragenen erwarteten Beweistatsache der gebotenen Bestimmtheit (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer

  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

  • BGH, 23.02.2010 - 5 StR 548/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03

    Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge

  • BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand

  • BGH, 30.09.2004 - 5 StR 312/04

    Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge (Beweisantrag ins Blaue hinein;

  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 354/02

    Auskunftsverweigerungsrecht; Aufklärungspflicht; Beruhen

  • BGH, 07.08.2002 - 5 StR 248/02

    Stillhaltevereinbarung - Aufklärungsrüge

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 205/99

    Beweisermittlungsantrag und Beweisantrag; Begründung des Hilfsbeweisantrages

  • BGH, 18.07.2011 - 5 StR 210/11

    Beweisantrag (unterlassene Bescheidung); Beweisermittlungsantrag

  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 2 Ss 192/05

    Aufklärungsrüge; ausreichende Begründung; Beweiswürdigung; Indizienbeweis;

  • OLG Schleswig, 06.11.2013 - 1 Ss 124/13

    Beweisantrag, Antragsvoraussetzungen, Konnexität

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2007 - 5 Ss 96/07

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung i.F. des Sitzens des Angeklagten

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