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   BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92   

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BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92 (https://dejure.org/1993,3825)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1993 - 3 StR 575/92 (https://dejure.org/1993,3825)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92 (https://dejure.org/1993,3825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des erbeuteten Münzgeldes - Voraussetzung für die Änderung des Schuldspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 344/85

    Verwerfung einer unzulässigen Revision

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92
    Er folgt dem hierfür maßgeblichen Antrag des Generalbundesanwalts, über die Revisionen durch Beschluß zu entscheiden und die Rechtsmittel zu verwerfen, da sie im Sinne der genannten Bestimmung unbegründet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 - und vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85

    Prüfung der Voraussetzungen zur Änderung eines Schuldspruchs bei Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92
    Er folgt dem hierfür maßgeblichen Antrag des Generalbundesanwalts, über die Revisionen durch Beschluß zu entscheiden und die Rechtsmittel zu verwerfen, da sie im Sinne der genannten Bestimmung unbegründet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 - und vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Die Änderung wäre nicht zu Gunsten des Angeklagten H. vorzunehmen gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11, juris).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    Das Abweichen von dem Antrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung im Beschlusswege nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung)

    Der Senat kann dies trotz der vom Generalbundesanwalt beantragten Schuldspruchänderung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO aussprechen (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Eine Aufhebung des Strafausspruchs ist nicht beantragt; die beantragte Festsetzung der Gesamtstrafe als Einzelstrafe ist insoweit ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247; vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11, juris Rn. 7; vom 16. Februar 2005 - 2 StR 536/04, juris; vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; BeckOK StPO/Wiedner, 34. Edition, § 349 Rn. 30).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Soweit der Senat insoweit der von dem Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruches und der Annahme tateinheitlicher Tatbegehung nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Generalbundesanwalt keine Aufhebung des Strafausspruches beantragt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06; vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; BeckOK-StPO/Wiedner, Stand: 1. Januar 2017, § 349 Rn. 27).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 290/01

    Aufrechterhaltung einer Gesamtfreiheitsstrafe trotz Fortfall von Einzelstrafen

    Der Antrag des Generalbundesanwalts steht einer Verwerfung der Revision durch Beschluß gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. u.a. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03

    Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer;

    Da der Generalbundesanwalt beantragt hat, die Revision des Angeklagten nach der Schuldspruchänderung als im übrigen unbegründet zu verwerfen, kann der Senat nach § 349 Abs. 2 StPO verfahren, auch wenn er den Schuldspruch nicht ändert (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Denn dieser Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts und die Begründung hierzu ändern nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revisionen durch Beschluß des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 -, v. 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85 - und v. 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92).
  • BGH, 06.04.2009 - 5 StR 94/09

    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (Subsidiaritätsklausel)

    Der Senat kann dies entsprechend dem hierfür maßgeblichen Antrag des Generalbundesanwalts nach § 349 Abs. 2 StPO aussprechen (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 326/08

    Unzulässige Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (fehlende

    Dass der Generalbundesanwalt eine Verfahrensverzögerung bejaht, aber zur Kompensation die Feststellung des Konventionsverstoßes durch den Senat für ausreichend erachtet hat, hindert die Beschlussverwerfung nicht, weil Schuld- und Strafausspruch hierdurch nicht berührt wären (vgl. auch BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 283/08).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 7/01

    Antrag des Generalbundesanwalts

  • BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder

  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 26/08

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 536/04

    Tatmehrheit (Besitz mehrerer Teilmengen von Betäubungsmitteln)

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00

    Verwerfung einer Revision

  • OLG Köln, 30.10.2018 - 1 RVs 214/18

    Strafverfahrensrecht; Strafrecht

  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 23/01

    Verwerfung als unbegründet trotz anderslautenden Antrags des Generalbundesanwalts

  • BGH, 26.01.2010 - 4 StR 471/09

    Verwerfung der Revision aufgrund einer fehlenden Nachteilhaftigkeit für den

  • BGH, 26.01.2016 - 5 StR 587/15

    Statthaftigkeit einer Revision; Einbeziehung einer voll verbüßten

  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 112/16

    Beantragung der Aufhebung des Strafausspruchs bzgl. der Einbeziehung zweier

  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 209/20

    Unbegründete Revision gegen die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 360/13

    Verwerfen einer Revision als unbegründet

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