Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,982
BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89 (https://dejure.org/1989,982)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1989 - 4 StR 71/89 (https://dejure.org/1989,982)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 (https://dejure.org/1989,982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 -, vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 und vom 10. Juni 1985 - 4 StR 264/85).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 -, vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 und vom 10. Juni 1985 - 4 StR 264/85).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 264/85

    Gewährung der Wiedereinsetung in den vorigen Stand bei Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 -, vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 und vom 10. Juni 1985 - 4 StR 264/85).
  • BGH, 20.11.1984 - 4 StR 611/84

    Nachholung des rechtlichen Gehörs bei Einführung eines neuen Zeugen

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
    Die Voraussetzungen des § 33 a StPO liegen schon deshalb nicht vor, weil der Senat bei seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1984 - 4 StR 611/84 - und vom 25. November 1986 - 4 StR 245/86).
  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 245/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
    Die Voraussetzungen des § 33 a StPO liegen schon deshalb nicht vor, weil der Senat bei seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1984 - 4 StR 611/84 - und vom 25. November 1986 - 4 StR 245/86).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.
  • BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05

    Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht);

    Das berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5).
  • OLG Hamm, 20.03.2009 - 2 Ss OWi 138/09

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bzw. hier der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - jedenfalls mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; BGH, Beschluß vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

    Eine solche ist in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist nur in Ausnahmefällen möglich (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7, 8; Maul in KK 3. Aufl. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 372/04

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Nachholung von Verfahrensrügen wegen fehlender Akteneinsicht kommt, wie bereits jetzt erkennbar, schon deshalb nicht in Betracht, weil sich der Verteidiger nicht in ausreichendem Maße darum bemüht hat (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7 und 12; BGH NStZ 2000, 326).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 15.08.2006 - 4 StR 160/06

    Kein Verfall bezüglich der Beute aus einem Banküberfall

  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 430/93

    Antrag auf Nachbesserung wegen der Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 633/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer nicht formgerecht

  • BGH, 07.05.2008 - 1 StR 203/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der Revision

  • BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung von

  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

  • BGH, 25.05.2005 - 2 StR 153/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revision; Verfahrensrüge)

  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02

    Widereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung einzelner Verfahrensrügen bei

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 698/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93

    Berufliche Stellung - Arzt - Strafschärfung - Innere Beziehung

  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 24.01.1996 - 2 StR 647/95

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung einer

  • BGH, 12.11.1997 - 2 StR 400/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 186/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unterlassene Begründung einer

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 152/93

    Wiedereinsetzung zum Zwecke der Nachholung oder Nachbesserung einer Rüge der

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 50/93

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung zum Zweck der Nachholung oder Nachbesserung

  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 613/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 71/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäßer Begründung einer

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht