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BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterbleiben einer richterlichen Entscheidung über eine Vereidigung eines Zeugen - Nichtvereidigung eines Zeugen - Vorhersehbarkeit einer Vereidigung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 3
- NStZ 1987, 374
- StV 1987, 282
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71). - BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer …
Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71). - BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung …
Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
Von einer den Verfahrensbeteiligten aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden, daß der Zeuge nicht zu vereidigen sei (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74), kann um so weniger die Rede sein, als ein gesetzlicher Grund für eine Nichtvereidigung des Zeugen nicht erkennbar ist, dieser ja auch am 3. Februar 1986 vereidigt worden war.
- BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Rüge, die Vereidigung eines Zeugen sei rechtsfehlerhaft unterlassen worden, auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) zulässig ist, wenn der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH NJW 1986, 1999, 2000; BGH NStZ 1984, 371; 1987, 374;… vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 59 Rdn. 13 m.w.N.). - OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot; …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (…BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146;… Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18). - BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92
Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung - …
Darauf kommt es aber nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3; Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 490/89 -).
- BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88
Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen
Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374;… BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76). - BGH, 24.10.1989 - 5 StR 490/89
Unterlassen der Vereidigung eines Zeugen
Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3). - OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung; …
Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Zeugen bereits vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten und deshalb möglicherweise mit einer eventuellen Vereidigung rechneten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1987, 374, selbst für den Fall, dass ein bereits vereidigter Zeuge ein zweites Mal vernommen wird). - OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95 Auch der Gesamtzusammenhang des Protokolls läßt eine offenkundige gesetzliche Ausnahme für die Nichtvereidigung in Verbindung mit einer aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen, zumindest stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 371, 372; 1987, 374) nicht erkennbar werden.
- KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99 der Zeuge habe bei seiner erneuten Vernehmung mit seiner Vereidigung rechnen müssen und würde dann auch keine andere Aussage gemacht haben (vgl. BGHR StPO § 59 S.1, Entscheidung. fehlende 3 = BGH StV 1987, 282).