Rechtsprechung
BGH, 27.10.1989 - 2 StR 486/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entschädigung für die eine erkannte Gesamtfreiheitsstrafe übersteigende Untersuchungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft
Ihm obliegt unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Entscheidung, ob eine Entschädigung im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2;… BGH, NStZ-RR 1998, S. 32;… BGH, NStZ 1998, S. 369).Da die Dauer der Untersuchungshaft hier erheblich über der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe lag (vgl. etwa BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2: dort wurden 20 Monate Untersuchungshaft bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten als erhebliche Überschreitung angesehen;… andererseits BGH, NStZ 1998, S. 369: dort wurde bei Vorliegen gewichtiger Gründe die Versagung einer Entschädigung für 14 Monate Untersuchungshaft bei einer verhängten Freiheitsstrafe von sechs Monaten gebilligt, weil die Dauer der Untersuchungshaft zur Annahme eines minder schweren Falls geführt hatte), ist es nicht ausgeschlossen, dass dem Beschwerdeführer nach Aufhebung und Zurückverweisung Haftentschädigung gewährt werden wird.