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   BGH, 27.06.1990 - XII ZR 20/90   

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https://dejure.org/1990,2854
BGH, 27.06.1990 - XII ZR 20/90 (https://dejure.org/1990,2854)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1990 - XII ZR 20/90 (https://dejure.org/1990,2854)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90 (https://dejure.org/1990,2854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Glaubhaftmachung neuer Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3 294 Abs. 2 § 546 Abs. 2 Satz 2
    Statthaftigkeit eines Antrags auf Heraufsetzung der im Berufungsurteil festgesetzten Beschwer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 4
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 20/90
    Durch diese Vorschrift wird die dem Gericht bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Streitwertfestsetzung in § 3 2. Halbs. ZPO eingeräumte Ermessensfreiheit eingeschränkt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2, Neue Tatsachen 1 - m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 20/90
    Diese sind glaubhaft zu machen (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - NJW 1981/579).
  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 283/99

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Neue Tatsachen können deshalb für die Bewertung der Beschwer nur insoweit von Bedeutung sein, als sie für die Wertbemessung zu diesem Zeitpunkt relevant sind (z.B. beim Verkehrswert von Grundstücken oder sonstigen Gegenständen: BGH, Beschl. vom 8. Juni 1983 - VIII ZR 297/82 - JurBüro 1983, 1504; vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87; vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90; vom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 und vom 19. Januar 1995 - IV ZR 182/94 - jeweils BGHR ZPO § 546 Abs. 2 "Neue Tatsachen" Nr. 1 bis 4).
  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 488/00

    Beschwer bei Abweisung eines Feststellungsantrags

    Dieser Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden, die glaubhaft zu machen sind (BGH, Beschluß vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 - Neue Tatsachen 4; Beschluß vom 18. Januar 1995 - IV ZR 182/94 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 - Neue Tatsachen 3).
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Der Beklagte hat auch keine Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - und Senatsbeschluß vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1 und 4), denen sich die regelmäßig zu erwartende Höhe der dem Vermieter zu erstattenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten entnehmen ließe.
  • BGH, 12.06.2002 - IV ZR 40/02

    Festsetzung der Revisionsbeschwer bei Klage auf Feststellung eines Erbteils

    Durch diese Vorschrift wird die dem Gericht bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Wertfestsetzung in § 3 2. Halbs. ZPO eingeräumte Ermessensfreiheit eingeschränkt (BGH, Beschluß vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 4).
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90

    Streitwert: Unterlassung einer Besitzstörung bei einem Jagdpachtverhältnis

    Ob mit der von den Klägern im Revisionsrechtszug vorgelegten Stellungnahme des Wildmeisters L. neue Tatsachen vorgebracht werden, auf die der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer gestützt werden kann (BGH Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 - Neue Tatsachen 1 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90), bedarf nicht der Klärung.
  • BGH, 25.11.1999 - III ZR 221/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Diese Tatsachen müssen aber in der gebotenen Weise glaubhaft gemacht werden (vgl. z.B. Beschluß des XII. Zivilsenats vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 4).
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