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   BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95   

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https://dejure.org/1995,1164
BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95 (https://dejure.org/1995,1164)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1995 - III ZB 4/95 (https://dejure.org/1995,1164)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1995 - III ZB 4/95 (https://dejure.org/1995,1164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1016
  • BGHR ZPO § 78b Abs. 1 Anstrengungen, zumutbare 1
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BGH, 18.12.2013 - III ZR 122/13

    Notanwaltsbestellung und Wiedereinsetzung: Mandatsniederlegung des beauftragten

    Dass die Beendigung des Mandats nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist, hat diese darzulegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. April 2003, XI ZB 5/03, BGHR § 78b Abs. 1 ZPO Anstrengungen, zumutbare 2 - Mandatsniederlegung; Senatsbeschluss vom 27. April 1995, III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016).

    Dass die Beendigung des Mandats nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist, hat diese ebenfalls noch innerhalb der laufenden Frist darzulegen (BGH, Beschluss vom 11. April 2003 - XI ZB 57/03, BGHR § 78b Abs. 1 ZPO Anstrengungen, zumutbare 2 - Mandatsniederlegung; Senatsbeschluss vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016).

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13

    Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch

    Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (z.B. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144 Rn. 3 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, juris Rn. 2; vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016).
  • BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    a) Die zuerst genannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre diesbezüglichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Mai 1999 - IV ZR 207/98 - EzFamR ZPO § 78b Nr. 2 unter 1; Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/95 - BGHR ZPO § 78b Abs. 1 Anstrengungen, zumutbare 1).
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