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   BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92   

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https://dejure.org/1992,3620
BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,3620)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - 4 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,3620)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,3620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der Tatfortführung bei Eintritt unvorhergesehener äußerer Umstände - Bestätigung der Annahme des zwingenden Hindernisses für eine Tat bei Praktizieren dersselben Vorgehensweise kurze Zeit nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 18
  • NStZ 1993, 279
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Die Beurteilung, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGHSt 35, 90, 95; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

    Dagegen fehlt es an einer freiwilligen Tataufgabe, wenn sich deren Grund aus Sicht des Täters als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (BGHSt 35, 90, 95; 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Die Beurteilung, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGHSt 35, 90, 95; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

    Dagegen fehlt es an einer freiwilligen Tataufgabe, wenn sich deren Grund aus Sicht des Täters als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (BGHSt 35, 90, 95; 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.).

    Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f).

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Erst recht gilt dies, wenn der Täter die Gewißheit erlangt, bei weiterem Handeln angezeigt und bestraft zu werden (vgl. BGHSt 9, 48, 52 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 24 Rdn. 49 ff.).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    a) Die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN).

    Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76, 77).

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN und vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18 Rn. 7, juris).
  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Autonom ist jede Rücktrittsentscheidung, die dem Täter nicht durch die gegebenen Umstände aufgezwungen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 51; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Da die Freiwilligkeit des Rücktritts eine autonom getroffene Willensentscheidung des Täters voraussetzt, darf diese dem Täter zwar nicht durch die äußeren Umstände aufgezwungen worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400).
  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06

    Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie;

    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist dabei, ob aus Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 bis 18).
  • BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei

    Freiwilligkeit liegt vor, wenn der Täter noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16, 18).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 545/17

    Rücktritt (Freiwilligkeit bei Entdeckung durch Dritte)

    Das Schwurgericht hat sodann, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76; vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17; Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96; vom 6. Juli 2006 - 4 StR 199/06, StV 2006, 687; und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265), mit Recht angenommen, dass die Tatentdeckung durch Dritte und die Furcht des Angeklagten, am Tatort festgehalten zu werden, der Annahme eines freiwilligen Rücktritts entgegensteht.
  • LG Dortmund, 17.06.2020 - 34 KLs 1/20
    Die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender, Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN).
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