Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2377
BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00 (https://dejure.org/2001,2377)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2001 - NotZ 21/00 (https://dejure.org/2001,2377)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2001 - NotZ 21/00 (https://dejure.org/2001,2377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1
    Bewertung der Abschlußprüfung einer einstufigen Juristenausbildung für Notarbewerbung

  • Wolters Kluwer

    Notarbewerber - Auswahlkriterien - Interpretation durch Richtlinien - Verfahren zur nachträglichen Ermittlung einer Punktzahl - Einstufige Juristenausbildung - Bremen - Ergebnis der Abschlußprüfung - Multiplikator - Gleichbehandlung von einstufiger Juristenausbildung und ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 1
    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswahl bei der einstufigen Juristenausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1068
  • DNotZ 2001, 728
  • BGHReport 2001, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Bei der Festlegung der das Maß der Eignung bestimmenden Merkmale und bei deren Gewichtung steht der Landesjustizverwaltung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327 und vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds Rpfl 1994, 330).

    a) Der Antragsgegner war befugt, die Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu interpretieren (vgl. BGHZ 124, 327, 332), und zwar - im Gegensatz zur Auffassung des Antragstellers - auch durch Richtlinien über ein Verfahren zur Ermittlung einer Punktzahl als Note für die Abschlußprüfungen derjenigen Notarbewerber, die die einstufige Juristenausbildung in Bremen durchlaufen haben (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 AVNot).

    Dem sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Erfordernis, daß die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfGE 73, 280) ist durch die jetzige Fassung des § 6 BNotO Genüge getan (BGHZ 124, 327, 329).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Bei der Festlegung der das Maß der Eignung bestimmenden Merkmale und bei deren Gewichtung steht der Landesjustizverwaltung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327 und vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds Rpfl 1994, 330).

    Der Senat hat bereits mehrfach betont, daß die Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern durch gewisse, innerhalb bestimmter Bandbreite zugelassene Unterschiede im Prüfungsverfahren und im Laufe der Jahre eingetretene Veränderungen nicht in Frage gestellt wird und eine Differenzierung - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad der konkreten Prüfungsanforderungen - weder geboten noch praktisch möglich ist (Beschlüsse vom 25. April 1994 aaO S. 332, vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 - DNotZ 1999, 241 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).

    Die Aussage (Senatsbeschluß vom 25. April 1994 aaO S. 332), daß "die abschließende juristische Staatsprüfung ... nach ihrem Anforderungsbild, ihrer Praxisbezogenheit und der bei ihr gewährleisteten Kontrolle der Selbständigkeit der Leistungen in besonderer Weise geeignet (ist), das juristische Grundverständnis sowie das juristische Denkvermögen und damit Eignungsmerkmale des einzelnen Bewerbers auszuweisen, die wesentliche Aussagekraft für alle qualifizierten juristischen Berufe und damit auch für das Notaramt besitzen", kann nicht für diese nach dem Willen des damaligen Gesetzgebers von der Justizverwaltung - wenn auch im Sinne einer Erprobungsphase - eingerichteten und praktizierten Art der Juristenausbildung und die auf ihren Gesamtcharakter abgestimmte Abschlußprüfung nachträglich grundlegend in Frage gestellt werden.

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Diese Pflicht besteht jedoch im Interesse der Allgemeinheit, dagegen nicht im Interesse eines einzelnen Notarbewerbers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124 und vom 10. März 1997 - NotZ 21/96).
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 3/00

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Notars

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    In jedem Fall hat die Entscheidung über das Bestehen der Abschlußprüfung (§ 44 BremJAG) Bestandskraft (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Juli 2000 - NotZ 3/00 - NJW 2001, 758).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Es ist nicht ersichtlich, daß die vom Antragsteller beanstandeten Noteneinstufungen der Mitbewerber den für prüfungsspezifische Wertungen gegebenen, im gerichtlichen Verfahren hinzunehmenden prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum überschreiten (vgl. BVerwG NVwZ 1998, 738 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Der Senat hat bereits mehrfach betont, daß die Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern durch gewisse, innerhalb bestimmter Bandbreite zugelassene Unterschiede im Prüfungsverfahren und im Laufe der Jahre eingetretene Veränderungen nicht in Frage gestellt wird und eine Differenzierung - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad der konkreten Prüfungsanforderungen - weder geboten noch praktisch möglich ist (Beschlüsse vom 25. April 1994 aaO S. 332, vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 - DNotZ 1999, 241 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 11/97

    Durchführung des Auswahlverfahrens bei Vergabe von Notarstellen -

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Der Senat hat bereits mehrfach betont, daß die Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern durch gewisse, innerhalb bestimmter Bandbreite zugelassene Unterschiede im Prüfungsverfahren und im Laufe der Jahre eingetretene Veränderungen nicht in Frage gestellt wird und eine Differenzierung - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad der konkreten Prüfungsanforderungen - weder geboten noch praktisch möglich ist (Beschlüsse vom 25. April 1994 aaO S. 332, vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 - DNotZ 1999, 241 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Dem sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Erfordernis, daß die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfGE 73, 280) ist durch die jetzige Fassung des § 6 BNotO Genüge getan (BGHZ 124, 327, 329).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00
    Diese Pflicht besteht jedoch im Interesse der Allgemeinheit, dagegen nicht im Interesse eines einzelnen Notarbewerbers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124 und vom 10. März 1997 - NotZ 21/96).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Die Schlüsse, die er aus der Entscheidung des Senats zur Einstufung der Absolventen der früheren Bremer Juristenausbildung (Beschluß vom 26. März 2001, NotZ 21/00, ZNotP 2001, 247) zieht, liegen neben der Sache.
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Denn zum einen ist die Zulässigkeit der Abschichtung von Prüfungsleistungen beispielsweise beim juristischen Staatsexamen in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2001 - NotZ 21/00 - BGHReport 2001, 443 f. zur Bewertung der Abschlussprüfung in der einstufigen Juristenausbildung bei Notarbestellung in Bremen).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Auf die Einrichtung und Ausschreibung weiterer Notarstellen hat ein (potentieller) Bewerber ebenso wenig einen Anspruch wie er mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine Überprüfung der Zahl der Notarstellen erreichen kann (Senat Beschlüsse vom 26. März 2001 - NotZ 21/00 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 4 = NJW-RR 2001, 1068, 1071 und vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 6 = ZNotP 2003, 355 f.).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Auf die Einrichtung und Ausschreibung weiterer Notarstellen hat ein (potentieller) Bewerber ebenso wenig einen Anspruch wie er mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine Überprüfung der Zahl der Notarstellen erreichen kann (Senat Beschlüsse vom 26. März 2001 - NotZ 21/00 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 4 = NJW-RR 2001, 1068, 1071 und vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 6 = ZNotP 2003, 355 f.).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 B 74.14

    Zulassung einer Grundsatzrevision bzgl. Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder

    Denn zum einen ist die Zulässigkeit der Abschichtung von Prüfungsleistungen beispielsweise beim juristischen Staatsexamen in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2001 - NotZ 21/00 - BGHReport 2001, 443 f. zur Bewertung der Abschlussprüfung in der einstufigen Juristenausbildung bei Notarbestellung in Bremen).
  • OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 166/04

    Urheberrechtsverletzung: Gesamtwürdigung aller Umstände bei Plagiatsvorwurf;

    In einer vergleichbaren Sachverhaltsgestaltung - allerdings zu der Urhebervermutung aus § 10 UrhG im Zusammenhang mit der Übernahme von Zitaten durch Dritte - hatte der seinerzeit für Urheberrechtsstreitigkeiten ausschließlich zuständige 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 03.03.00 in der Sache 3 U 49/99 (OLG Hamburg NJW-RR 01, 1068 - Romy Schneider-Texte) ausgeführt: .
  • OLG Bremen, 17.08.2006 - 2 Not 5/06

    Eignungsprognose bei der Bestellung von Anwaltsnotaren

    Bei der Festlegung der das Maß der Eignung bestimmenden Merkmale und bei deren Gewichtung steht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Landesjustizverwaltung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (siehe BGH, NJW-RR 2001, 1068, 1069 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht