Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,209
BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02 (https://dejure.org/2003,209)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2003 - VIII ZR 308/02 (https://dejure.org/2003,209)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 (https://dejure.org/2003,209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 9; BGB § 307 n. F.
    Unangemessene Benachteiligung aus Zusammenwirken mit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unangemessene Benachteiligung bei unwirksamer Formularklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Renovierungsarbeiten; Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Rückgabeklausel ; Grundsatz der Instandhaltung des Mietobjekts als Pflicht des Vermieters; Unwirksamkeit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertrag - Formularklauseln und unangemessene Benachteiligung Partei

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Summierungseffekt und Unwirksamkeit einzelner Klauseln über Schönheitsreparaturen

  • Judicialis

    AGBG § 9 Bb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen nicht doppelt renovieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Die Kombination von Schönheitsreparatur- und Renovierungsklausel kann zu deren Unwirksamkeit führen

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGBG § 9; BGB § 307 n. F.
    Unangemessene Benachteiligung aus Zusammenwirken mit einer anderen, bereits für sich nichtigen Formularklausel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Klauseln durch Zusammenwirken benachteiligender Regelungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Laufende Reparaturen plus Abschluss-Renovierung: - Vertragsklauseln sind wegen doppelter Belastung des Mieters unwirksam

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Schönheitsreparatur- und Rückgabeklausel (Auszugsrenovierung) im Mietvertrag

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kombinierte Renovierungsklauseln führen zur Unwirksamkeit

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Tapeten müssen nicht entfernt werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Auch bei Geschäftsräume ist die Endrenovierungsklausel in Kombination mit einer turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen Klausel unwirksam

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Warum Mietverträge oft ungültig sind - Achten Sie auf die Renovierungsklauseln

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Mieterschutzverein: Zur Renovierungspflicht

  • 123recht.net (Kurzinformation, 18.8.2003)

    Schönheitsreparaturen und Endrenovierung sind nicht zumutbar // Übermäßige Benachteiligung des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mietrecht, AGB-Recht, Unwirksamkeit von Formularklauseln zur Endrenovierung und Durchführung von Schönheitsreparaturen bei der Wohnungsmiete

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2234
  • ZIP 2003, 1301
  • MDR 2003, 1041
  • NZM 2003, 594
  • ZMR 2003, 653
  • WM 2003, 436
  • BB 2003, 1587
  • BGHReport 2003, 926
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.

    Der Senat hat aber die Klausel dort nur deshalb als wirksam angesehen, weil durch die unmittelbar nachfolgenden Bestimmungen in deren Satz 2 hinreichend klargestellt war, daß der Mieter die ihm auferlegte Endrenovierung nur dann vornehmen mußte, wenn die Fristen seit der Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende bereits abgelaufen waren (vgl. auch BGHZ 101, 253, 265).

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.).

    Im übrigen kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - aus dem Zusammenwirken zweier Klauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (BGHZ 127, 245, 253 f.).

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, daß nach der Senatsentscheidung vom 3. Juni 1998 (aaO, unter III 2 b) eine solche Klausel, die bei isolierter Betrachtungsweise den Mieter unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei, sich bei einer Gesamtbetrachtung der Vereinbarung über die Renovierungspflichten gleichwohl als wirksam erweisen könne.

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Die Revision meint zwar, die von dem Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze könnten nur dann eingreifen, wenn gegen beide Klauseln, für sich gesehen, nichts einzuwenden sei und sie nur in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führten, während das Berufungsgericht schon eine der Klauseln, die Rückgabeklausel, isoliert betrachtet für unwirksam halte; in einem solchen Fall ließen sich die Klauseln in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil aufteilen mit der Folge, daß der zulässige Teil aufrechtzuerhalten sei (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1998 - VIII ZR 244/97, NJW 1998, 2284 unter II 1 a cc, und vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80, NJW 1982, 178 unter II, 3 e).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 2. Dezember 1992 - VIII ARZ 5/92, NJW 1993, 532 unter II, 2) können auch jeweils für sich unbedenkliche Klauseln einen Summierungseffekt haben und in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Die Revision meint zwar, die von dem Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze könnten nur dann eingreifen, wenn gegen beide Klauseln, für sich gesehen, nichts einzuwenden sei und sie nur in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führten, während das Berufungsgericht schon eine der Klauseln, die Rückgabeklausel, isoliert betrachtet für unwirksam halte; in einem solchen Fall ließen sich die Klauseln in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil aufteilen mit der Folge, daß der zulässige Teil aufrechtzuerhalten sei (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1998 - VIII ZR 244/97, NJW 1998, 2284 unter II 1 a cc, und vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80, NJW 1982, 178 unter II, 3 e).
  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

    Näher liegt aus der Sicht eines durchschnittlichen Mieters jedoch ein Verständnis dahin, dass die Wohnung bei Auszug in jedem Fall frisch renoviert sein muss (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 = NZM 2003, 594, unter II 1, und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 = NZM 2003, 755, unter III 2) oder jedenfalls seit der letzten Renovierung keine Abnutzungsspuren aufweisen darf.

    a) Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 = NZM 1998, 710, unter III 2 a; Urteil vom 14. Mai 2003, aaO; Urteil vom 25. Juni 2003, aaO; Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NZM 2004, 497 = NJW 2004, 2087, unter III b; Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 109/05, WuM 2006, 310, unter II 1 a, und VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115, unter II 1 a; ebenso schon OLG Hamm NJW 1981, 1049, und OLG Frankfurt WuM 1981, 272), benachteiligt eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, diesen unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

    Sie hat auch im Schrifttum ganz überwiegend Zustimmung gefunden (Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 535 Rdnr. 294; Schmid, Mietrecht, § 535 BGB, Rdnr. 417; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 538 Rdnr. 170 f.; Blank in Anpassung der Wohnung an technische Standards - Wirtschaftlichkeitsgebot, 2006, S. 163, 174 ff.; Börstinghaus, DWW 2005, 92; Fischer, WuM 2004, 56; Lammel, LMK 2003, 163, 164; Heinrichs, WuM 2005, 155, 161; Steenbuck, WuM 2005, 220, 221; vgl. auch MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 535 Rdnr. 122; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 535 Rdnr. 109).

    Auf einen Summierungseffekt, der bei der Kombination der Endrenovierungsklausel mit einer - für sich genommen unbedenklichen - Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen wegen eines Übermaßes an Renovierungspflichten zur Unwirksamkeit auch der letztgenannten führen kann (Senatsurteile vom 14. Mai 2003, aaO, unter II 2, und vom 25. Juni 2003, aaO, unter III 3), kommt es dafür nicht an.

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB (§ 9 AGBG) unwirksam (Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, unter II 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192, unter III 2).

    Denn der Verwender einer aus zwei Teilen bestehenden Klausel, deren einer Teil - hier die Rückgabeklausel - allenfalls dann Bestand haben könnte, wenn der andere Teil - die Schönheitsreparaturklausel - unwirksam ist, kann sich wegen des Gebotes der Transparenz vorformulierter Vertragsbedingungen nicht zu seinen Gunsten auf die Unwirksamkeit des anderen Klauselteils berufen (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2003, aaO).

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Ist eine von mehreren Bestimmungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen schon für sich gesehen unwirksam und steht sie mit einer anderen, bei isolierter Betrachtung unbedenklichen Klausel in einem inneren Zusammenhang, kann sich die Unwirksamkeit der Gesamtregelung ergeben (BGH, Urteile vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 f; vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, 2235 und vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253 f; siehe auch Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, WM 2007, 2336 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht