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   BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03   

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https://dejure.org/2004,3837
BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03 (https://dejure.org/2004,3837)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2004 - IV ZR 15/03 (https://dejure.org/2004,3837)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2004 - IV ZR 15/03 (https://dejure.org/2004,3837)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Fristversäumnis eines materiellen Versicherungsanspruchs durch eine verklausulierte Formulierung einer Belehrung durch einen Streithelfer; Entstehung eines Schadens durch Geltendmachung von Anprüchen gegenüber einem Streithelfer; Verlust eines Versicherungsanspruchs ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz 1; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung gem. § 12 Abs. 3 S. 2 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3
    Anforderungen an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch den Versicherer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irreführende Belehrung des Versicherers ist unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1327
  • VersR 2004, 1541
  • BGHReport 2004, 1217
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03
    Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (Senatsurteil vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90

    Ausschlussfrist für Klage gegen Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03
    Das macht ausreichend deutlich, daß sich der Fristablauf materiellrechtlich auswirkt, der Versicherungsnehmer also nicht lediglich sein Klagerecht, sondern den Anspruch selbst einbüßt (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - IX ZR 91/90 - BGHR VVG § 12 Abs. 3 Satz 2 Belehrung 2).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Es trifft zwar zu, dass an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu Senatsurteile vom 3. März 2004 - IV ZR 15/03 - VersR 2004, 1541 unter II; vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Diesem muss bewusst werden, dass er durch bloßen Zeitablauf seinen materiell-rechtlichen Versicherungsanspruch verliert, wenn er ihn nicht vor Fristende gerichtlich geltend macht (Senatsurteile vom 3. März 2004 - IV ZR 15/03 - VersR 2004, 1541 unter II 1; vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 2 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05

    Anforderungen an die Belehrung der Rechtsfolgen des Fristablaufs in dem

    Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ).
  • LSG Hessen, 30.03.2006 - L 8/14 P 7/04
    Die Berufungsbeklagte war durch das Schreiben der Berufungsklägerin, mit dem diese Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung endgültig ablehnte, in nicht zu beanstandender Weise darüber belehrt worden, dass dagegen innerhalb der Sechs-Monats-Frist gerichtlich vorgegangen werden musste, um das Erlöschen möglicherweise bestehender Leistungsansprüche zu verhindern (zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG vgl. BGH VersR 2004, 1541).
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