Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00   

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https://dejure.org/2003,2372
BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versendung von unversteuerten Zigaretten im Rahmen des Steueraussetzungsverfahrens; Abhandenkommen von Zigaretten während des Versands; Klage des Versicherers auf Ersatz der dadurch der Versenderin entstandenen Tabaksteuer durch die Empfängerin aus Art. 40 § 3 CIM; ...

  • tis-gdv.de
  • rabüro.de

    Zu den ersatzfähigen Aufwendungen im Rahmen eines Transportvertrages

  • Judicialis

    CMR Art. 23 Abs. 4; ; CIM Art. 40 § 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 23 Abs. 4; CIM Art. 40 § 3
    Abgrenzung der "sonstigen aus Anlass der Beförderung des verlorenen Guts" entstandenen Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 23 Abs. 4; CIM Art. 40 § 3
    Begriff der sonstigen aus Anlaß der Beförderung des verlorenen Gutes entstandenen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Beförderung des verlorenen Gutes: Sonstige Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 31
  • MDR 2004, 285
  • VersR 2004, 535
  • BGHReport 2005, 711
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00
    c) Nach anderer (engerer) Auffassung sind nur solche Kosten gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstatten, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 = NJW 1980, 2021; OLG München TranspR 1991, 427, 428; Koller aaO Art. 23 CMR Rdn. 10 m.w.N.; Helm aaO Art. 23 Rdn. 18; MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 23 CMR Rdn. 38; Herber/Piper aaO Art. 23 Rdn. 26; Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 425).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung

    Zu den "sonstigen aus Anlass der Beförderung des verlorenen Gutes" entstandenen Kosten zählen nur solche, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.6. 2003 - I ZR 206/00, TranspR 2003, 453, 454 = VersR 2004, 535 m. w. N.).

    Legt der Warenversender auf die Haftung des Beförderers für nicht von Art. 23 CMR erfasste Sachfolgeschäden Wert, so hat er die Möglichkeit, gemäß Art. 26 CMR ein besonderes Lieferinteresse zu deklarieren (BGH TranspR 2003, 453, 454 f.).

    Es handelt sich mithin um durch den Diebstahl selbst verursachte Aufwendungen, die nicht nach Art. 23 Abs. 4 CMR erstattungsfähig sind (vgl. BGH TranspR 2003, 453, 454).

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 18 U 188/05

    Umfang der Ersatzpflicht wegen Beschädigung von Frachtgut

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Ansichten zur Auslegung des Art. 23 Abs. 4 CMR auseinandergesetzt und sich der Auffassung angeschlossen, dass zu den sonstigen aus Anlass der Beförderung des Gutes entstandenen Kosten nur solche Aufwendungen zählen, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, also nicht schadensbedingt entstanden sind (BGH, TranspR 2003, 453 = NJW-RR 2004, 31).
  • BGH, 24.11.2005 - I ZR 103/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von zulässigerweise

    Zur Unbegründetheit des Schadensersatzanspruches hinsichtlich der Steuerbanderolen vgl. BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 206/00 (TranspR 2003, 453).
  • OLG München, 15.12.2011 - 23 U 3178/11

    Internationaler Straßengüterverkehr: Ersatzfähigkeit der Kosten eines

    Ersatzlos bleiben daher vor allem Folgekosten, zu denen sämtliche schadensbedingten Aufwendungen gehören (BGH NJW-RR 2004, S. 31, 32; BGH NJW 2010, S. 1816, 1817; Koller, Transportrecht, 7. Auflage, 2010, Art. 23 CMR Rz. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5844
BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01 (https://dejure.org/2004,5844)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2004 - I ZR 210/01 (https://dejure.org/2004,5844)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2004 - I ZR 210/01 (https://dejure.org/2004,5844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft einer Übernahmequittung hinsichtlich der Übergabe einer Paketsendung; Einordnung des Unterlassens der umfassenden Einlassungsobliegenheit des Fixkostenspediteurs als grob fahrlässiges Verschulden; Verteilung der Darlegungsgrundsätze und Beweislastgrundsätze ...

  • tis-gdv.de

    HGB, Organisationsverschulden

  • Judicialis

    HGB § 413 Abs. 1; ; HGB § 429 Abs. 1; ; ADSp § 51 Buchst. b Satz 2; ; ADSp § 7 Buchst. b Nr. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 286

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2005, 711
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGHZ 149, 337, 344, m.w.N.).

    Die Prüfung muß sich darauf beschränken, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGHZ 149, 337, 345, m.w.N.; BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 128/00, TranspR 2003, 255, 257 = VersR 2003, 1017).

    (3) Der Revision ist auch nicht darin beizutreten, daß die Rechtsprechungsgrundsätze des Senats zum grob fahrlässigen Organisationsverschulden auf Paketdienstunternehmen, bei denen es auf Massenumschlag, Massenlagerung und Massenbeförderung ankomme, nicht anwendbar seien (vgl. BGHZ 149, 337, 349 ff.).

    Soweit die Revision geltend macht, es sei der Beklagten nicht zuzumuten, den Transportverlauf von täglich 800.000 Paketen komplett zu dokumentieren und über Jahre hinweg aufzubewahren, ist dem entgegenzuhalten, daß eine jahrelange Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht nicht besteht; auch § 7 Buchst. b Nr. 2 ADSp a.F. verlangt nur eine Dokumentation in den Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten auftreten (vgl. BGHZ 149, 337, 351).

    Im vorliegenden Fall kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die unterlassene Wertdeklaration den Schaden tatsächlich mitverursacht hat (vgl. dazu BGHZ 149, 337, 355; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 = NJW 2003, 3626, m.w.N.).

    Kommt er dem nicht nach, kann daraus je nach den Umständen des Einzelfalls der Schluß auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2003, 467, 469, m.w.N.).

    Die Berücksichtigung eines mitwirkenden Schadensbeitrags kommt zwar grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn dem Frachtführer ein qualifiziertes Verschulden anzulasten ist (BGH TranspR 2003, 467, 471).

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 95/96

    Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Im übrigen kann von dem Auftraggeber des Spediteurs, der im allgemeinen kein Transportfachmann ist und die genauen Umstände des Schadensfalls in der Regel auch nicht kennt, nicht verlangt werden, daß er konkrete Organisationsmängel, insbesondere Lücken im Sicherungssystem des Spediteurs, erkennt (vgl. BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 95/96, TranspR 1998, 475, 478 = VersR 1998, 1443).

    Die Versicherungsnehmerin der Klägerin brauchte ohne besonderen Anlaß die Eignung, Befähigung und Ausstattung ihres Vertragspartners grundsätzlich nicht zu überprüfen (BGH TranspR 1998, 475, 478).

  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Im vorliegenden Fall kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die unterlassene Wertdeklaration den Schaden tatsächlich mitverursacht hat (vgl. dazu BGHZ 149, 337, 355; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß die Beklagte bei richtiger Wertangabe ihre Sorgfaltspflichten besser erfüllt hätte und es dann zumindest zu einer Verringerung des Verlustrisikos gekommen wäre (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 = NJW 2003, 3626, m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 = NJW 2003, 3626, m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 70/97

    Verlust von Transportgut infolge von Organisationsmängeln im Betrieb des

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Die Auftragserteilung beinhaltet unter solchen Umständen die Inkaufnahme eines Risikos, dessen Verwirklichung allein dem Schädiger anzulasten unbillig erscheint und mit dem der Regelung des § 254 BGB zugrundeliegenden Gedanken von Treu und Glauben unvereinbar ist (BGH, Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 70/97, TranspR 1999, 410, 411 = VersR 2000, 474).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01
    Die Prüfung muß sich darauf beschränken, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGHZ 149, 337, 345, m.w.N.; BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 128/00, TranspR 2003, 255, 257 = VersR 2003, 1017).
  • OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05

    Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag: Rückforderung des Entgelts; Darlegungs-

    Erst ein derartiges Verteidigungsvorbringen hätte es erfordert, in eine Beweiserhebung über den - dann hinreichend substantiiert bestrittenen - Sachvortrag des Klägers einzutreten (vgl. zu Inhalt und Umfang der sekundären Behauptungslast einer nicht beweisbelasteten Prozesspartei BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. November 2004, I ZR 210/01 in BGHReport 2005, 711 - 713   m. w. N.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02

    Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports

    a) Der Grundsatz, dass die beim Anspruchsteller liegende Darlegungs- und Beweislast für die besonderen Voraussetzungen der unbeschränkten Haftung des Spediteurs dadurch gemildert wird, dass dieser nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) wegen des unterschiedlichen Informationsstandes der Vertragsparteien zu den näheren Umständen aus seinem Betriebsbereich soweit möglich und zumutbar eingehend vorzutragen hat (vgl. BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.; BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469; Urt. v. 25.11.2004 - I ZR 210/01, BGH-Rep 2005, 711, 712), gilt auch im Rahmen des § 660 Abs. 3 HGB (vgl. Herber, Seehandelsrecht, § 31 IV 4, S. 333 f.; Rabe aaO § 660 Rdn. 27).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09

    Multimodaler Transportvertrag: Anforderungen an ein qualifiziertes Verschulden

    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr. vgl. BGHZ 127, 275, 283; 129, 345, 349; TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711; 712; TransportR 2006, 35).

    Kommt er dem nicht nach, kann daraus je nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711, 712).

    Ob ein solcher Rückschluss möglich ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. nur BGHReport 2005, 711, 712 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08

    Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des

    Jedenfalls wäre es, da das (der Beklagten zuzurechnende) diesbezügliche Fehlverhalten ihres Fahrers ernsthaft als Schadensursache in Betracht kommt, deren Sache gewesen, die gegen eine Kausalität dieses Fehlverhaltens sprechenden Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 182/99, TranspR 2002, 302; Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 122/99, TranspR 2002, 448; Urteil vom 25.11.2004 - I ZR 210/01, BGHR 2005, 711; Koller a.a.O. Art. 29 CMR Rn. 7 a.E.).
  • OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05
    Erst ein derartiges Verteidigungsvorbringen hätte es erfordert, in eine Beweiserhebung über den - dann hinreichend substantiiert bestrittenen - Sachvortrag des Klägers einzutreten (vgl. zu Inhalt und Umfang der sekundären Behauptungslast einer nicht beweisbelasteten Prozesspartei BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. November 2004, I ZR 210/01 in BGHReport 2005, 711 - 713 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 03.01.2005 - 5 U 1242/05
    Erst ein derartiges Verteidigungsvorbringen hätte es erfordert, in eine Beweiserhebung über den - dann hinreichend substantiiert bestrittenen - Sachvortrag des Klägers einzutreten ( vgl. zu Inhalt und Umfang der sekundären Behauptungslast einer nicht beweisbelasteten Prozesspartei BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. November 2004, I ZR 210/01 in BGHReport 2005, 711 - 713 m. w. N. ).
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