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   BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51   

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https://dejure.org/1951,93
BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51 (https://dejure.org/1951,93)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - 1 StR 434/51 (https://dejure.org/1951,93)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - 1 StR 434/51 (https://dejure.org/1951,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 346
  • NJW 1952, 192
  • MDR 1952, 117
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verfahrensmangel die Entscheidung in diesem Falle beeinflusst (vgl. RGSt Bd. 20 S. 163 und BGHSt 1 S. 8, 12), muss das Urteil insoweit mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werden.
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
    Bei der Entscheidung darüber, ob das Gericht einen Zeugen vereidigen soll, der durch die Tat verletzt ist, darf das Gericht - wie der Senat schon in BGHSt 1 S. 175 entschieden hat - alle Umstände berücksichtigen, die bei verständiger Würdigung der gesamten Sachlage Berücksichtigung verdienen, also nicht nur die Besorgnis, dass der Zeuge wegen der in § 61 Nr. 2 genannten Beziehung von der Wahrheit abweichen könnte.
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Die danach vorgeschriebene Unterrichtung erschöpft sich nicht in dem Zweck, einem Angeklagten die Möglichkeit zu gewähren, seinerseits Fragen an einen Zeugen zu stellen; er muss vielmehr über alles in Kenntnis gesetzt werden, was er wissen muss, um sich sachgerecht verteidigen zu können (vgl. BGHSt 1, 346, 350; 3, 384, 385).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Hinsichtlich der Vereidigung eines mehrfach vernommenen Zeugen ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Wird ein Zeuge in einem späteren Abschnitt der Hauptverhandlung nochmals vernommen, bedarf es einer neuen Entscheidung über die Vereidigung (BGHSt 1, 346, 348 f.; BGH bei Spiegel DAR 1981, 195).
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