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   BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56   

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https://dejure.org/1956,387
BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56 (https://dejure.org/1956,387)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1956 - 2 StR 493/56 (https://dejure.org/1956,387)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1956 - 2 StR 493/56 (https://dejure.org/1956,387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 116
  • NJW 1957, 598
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Deshalb kann insoweit nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgegriffen werden, der einen schwerwiegenden, die Sachentscheidung hindernden Mangel des Eröffnungsbeschlusses nur dann angenommen hat, wenn dieser sich nicht mit Hilfe der Anklageschrift und ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis beheben ließ (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 117 ff [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] ; Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 - und vom 30. Januar 1959 - 4 StR 462/58); es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob im Strafverfahren ein das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung begründender Mangel des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung geheilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 414/60).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Die Pflicht zur Wahrheitserforschung kann das Gericht ausnahmsweise nötigen, zur Begutachtung einer ganz ungewöhnlichen, nahezu einmaligen sexuellen Triebanomalie des Angeklagten einen weiteren Sachverständigen anzuhören, der über spezielle wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sexualforschung und insbesondere der krankhaften Verirrungen des Trieblebens (Psychopathologie der Sexualität) verfügt, auch wenn ein dahingehender Beweisantrag nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO ohne Rechtsfehler abgelehnt werden könnte (im Anschluß an BGHSt 10, 116).

    Wie der Bundesgerichtshof schon in seiner Entscheidung BGHSt 10, 116, 118 [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] des näheren ausgeführt hat, kann unter besonderen Umständen in der Unterlassung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigen eine Verletzung der Aufklärungspflicht selbst dann liegen, wenn das Gericht einen hierauf zielenden Antrag mit einer nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO zulässigen Begründung ablehnen könnte.

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter besonderen Umständen in der Unterlassung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigen eine Verletzung der Aufklärungspflicht selbst dann liegen kann, wenn das Gericht einen hierauf zielenden Antrag mit einer nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO zulässigen Begründung ablehnen konnte (BGHSt 10, 116, 118; 23, 176, 187).
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