Rechtsprechung
BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen Jugendlichen und einen Erwachsenen als Revisionsgrund des jugendlichen Beschwerdeführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 119
- NJW 1957, 599 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Das Gericht wird dann von seiner Pflicht zur Aufklärung nicht dadurch befreit, daß ihm das Verfahrensrecht die Möglichkeit gibt, den Antrag unter bestimmten Gesichtspunkten abzulehnen (BGHSt 10, 119). - BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit
Da sich aber nur solche Verfahrensbeteiligte auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen können, denen gegenüber vorschriftswidrig verfahren worden ist, kann ein jugendlicher Angeklagter eine Verletzung der Öffentlichkeit auch dann nicht rügen, wenn gegen ihn im Hinblick auf erwachsene oder heranwachsende Mitangeklagte öffentlich verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 m. w. N.). - BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
(keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG …
So kommt etwa auch die Anwendung des § 357 StPO dann von Vornherein nicht in Betracht, wenn der erwachsene Angeklagte mit einer Verfahrensrüge die Verletzung der Öffentlichkeit nach § 169 GVG, § 48 Abs. 3 JGG rügt - womit der jugendliche Mitangeklagte selbst im Fall einer von ihm zulässig eingelegten Revision keinen Erfolg haben kann (vgl. BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH NStZ 2004, 294; NJW 2006, 1220) - und ausschließlich diese Rüge zur Aufhebung des Urteils und sogar zum Freispruch des erwachsenen Angeklagten in der erneuten tatrichterlichen Hauptverhandlung führt.
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Lediglich zur Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist ergänzend zu bemerken: Abgesehen davon, daß von dem Ausschließungsbeschluß (Ausschließung der Öffentlichkeit gem. § 48 Abs. 3 S. 2 JGG während der Erörterung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten T.) alle Verfahrensvorgänge umfaßt waren, die mit dem Ausschließungsgrund zusammenhingen, also auch die Erörterung der Vorstrafen des Angeklagten, kann der zur Tatzeit jugendliche Angeklagte T. einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht geltend machen, weil gegen ihn gem. § 48 Abs. 1 JGG nicht öffentlich hätte verhandelt werden müssen, wenn der Mitangeklagte nicht Erwachsener gewesen wäre (vgl. BGHSt 10, 119, 120 f.;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 48 Rdn. 23 m.w.N.). - BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80
Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer …
Der Senat folgt damit der vom Bundesgerichtshof zu der mit § 138 Nr. 5 VwGO gleichlautenden Vorschrift des § 338 Nr. 6 StPO entwickelten und in ständiger Rechtsprechung gefestigten Auffassung, nach der sich auf die Verletzung einer Verfahrensvorschrift stets nur ein Verfahrensbeteiligter berufen kann, dem gegenüber fehlerhaft verfahren worden ist (BGHSt 10, 119 [121];Urteil vom 1. Dezember 1961 - 3 StR 11/61 -;Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80 -). - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
Überdies könnte insofern der Angeklagte als Jugendlicher nicht beschwert sein (BGHSt 10, 119). - BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen …
Daß es sich um einen absoluten Revisionsgrund handelt, ändert daran nichts (BGHSt 10, 119 [121]; BGH NJW 1962, 261). - VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 99/00 Der Wille, den Verwerfungs- oder Zurückweisungsbeschluß anzufechten, muß daher bei der Anfechtung eines später getroffenen Urteils zum Ausdruck gebracht werden (…vgl. Pfeiffer in Karlsruher Kommentar-StPO, § 28 Rn. 4; BayObLG NJW 1957, 599).
- BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Wegnahme einer Geldbörse in …
Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 31. Januar 1974 zutreffend ausgeführt hat, kann sich auf eine Verletzung von Verfahrensvorschriften nur der Verfahrensbeteiligte berufen, dem selbst gegenüber vorschriftswidrig verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120; RGSt 62, 259, 260). - BGH, 21.12.1965 - 2 StR 411/65
Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Urteilsverkündung im Interesse der …
Er könnte sich daher hierauf nicht berufen (vgl. BGHSt 10, 119). - BGH, 08.01.1963 - 5 StR 570/62
Rechtsmittel