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   BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56   

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BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1956,696)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1956 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1956,696)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1956 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1956,696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 20.08.1958)

    Billig verkauft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 163
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

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  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Das Landgericht verkennt die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen BGHSt 10, 163 und 11, 171.

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Der besonderen Feststellung eines Einordnungswillens bedarf es hiernach nicht mehr (Fortentwicklung von BGHSt 10, 163 und BGHSt 11, 171).

    Sicherlich wird bei einem schon nach seiner Gesinnung verfassungsfeindlich eingestellten Täter die verfassungsfeindliche Zielsetzung besonders nahe liegen; aber auch bei einem gesinnungsmäßig neutralen Täter ist eine verfassungsfeindliche Zielsetzung durchaus möglich, mag sie sich auf den verfassungsfeindlichen Erfolg auch nur als Neben- oder Zwischenziel richten (vgl. BGHSt 10, 163, 170).

    In den Darlegungen dieser Rechtsauffassung lag der Schwerpunkt der mehrfach genannten Grundsatzentscheidungen BGHSt 9, 142; 11, 171 und auch der Entscheidung BGHSt 10, 163.

    Die frühere weite Auslegung der Absicht als bestimmter Vorsatz in seinen beiden Erscheinungsformen hat den Senat dazu veranlaßt, in den nach seinen äußeren Merkmalen wertneutralen, erst durch das innere Merkmal der verfassungsfeindlichen Absicht geprägten Tatbestand des § 100d Abs. 2 StGB das "ungeschriebene" Tatbestandsmerkmal der (sachlichen und persönlichen) "Eingliederung" in fremde verfassungsfeindliche Bestrebungen einzuführen, um zu vermeiden, daß Tätergruppen getroffen werden, die nach Sinn und Zweck des Staatsgefährdungsrechts nicht getroffen werden sollten (BGHSt 10, 163, 170; 11, 171, 179 ff).

  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Welche der nach dem jeweiligen Gesetzeswortlaut gegebenen Auslegungsmöglichkeiten zutrifft, kann auch aus dem Aufbau des § 91 und aus seiner Stellung im Zusammenhang der Staatsgefährdungsvorschriften nicht mit Sicherheit entnommen werden, auch nicht aus der Auslegung des Merkmals der verfassungsfeindlichen Absicht in anderen Strafvorschriften, zum Beispiel in den §§ 94, 100 d Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHSt 9, 142; 10, 163 [BGH 20.02.1957 - 3 StR 92/56]; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60

    Friedrich Karl Kaul

    In seiner Rechtsprechung zu § 100 d Abs. 2 StGB hat der Senat die ausdrückliche Feststellung eines Eingliederungswillens des Täters (vgl. UA 44) nur bei solchen Angeklagten für erforderlich gehalten, die nicht schon ideologische Parteigänger ihres Beziehungspartners sind (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH 3 StR 7/60 vom 30. März 1960 = Wagner GA 1961, 129, 150 C Nr. 5).
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

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  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund

    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dafür müssen äussere Anzeichen vorhanden sein, die den sicheren Schluß auf den Einordnungswillen zulassen (BGHSt 11, 171; BGHSt 10, 163).

    Unter diesen Umständen sind nach den Grundsätzen BGHSt 11, 171 Feststellungen darüber erforderlich, ob sich der Angeklagte, wenn auch vielleicht um eigener abweichender Ziele willen (BGHSt 10, 163), bewußt in die Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED eingegliedert, sich also zum Werkzeug staatsfeindlicher Kräfte gemacht hat.

  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 14/62

    Verunglimpfungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Verteidigung

    Zu Unrecht meint die Revision auch unter Berufung auf BGHSt 10, 163, im angefochtenen Urteil fehle die Feststellung, dass sich der Angeklagte in die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED, die er nach Feststellung der Strafkammer mit seinem Artikel fördern wollte, habe "eingliedern" wollen.

    Dieser Gesichtspunkt hat nur bei § 100 d Abs. 2 StGB Bedeutung, wo er, falls der Täter nicht ohnehin die Ziele der verfassungsfeindlichen Vereinigung teilt als Beweisanzeichen für den inneren Tatbestand in Betracht kommt (BGHSt 10, 163; 15, 156, 157 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60]; BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Andernfalls kommt es darauf an, ob er sich den fremden verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch sein Verhalten eingegliedert hat (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit

  • BGH, 22.05.1959 - 1 StE 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 28/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen

  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60

    Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als

  • BGH, 14.06.1961 - 7 StE 3/61

    Rechtsmittel

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