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   BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57   

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BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57 (https://dejure.org/1957,510)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1957 - 2 StR 219/57 (https://dejure.org/1957,510)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1957 - 2 StR 219/57 (https://dejure.org/1957,510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 306
  • NJW 1957, 1446
  • MDR 1957, 756
  • JR 1957, 427
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Die Figur der mittelbaren Täterschaft durch einen gerechtfertigt handelnden Tatmittler ist in Rechtsprechung (vgl. BGHSt 3, 4 ; 10, 306 ) und Schrifttum allgemein anerkannt (vgl. nur Cramer/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 25 Rn. 26; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 25 Rn. 5a; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, § 25 Rn. 4; Randt, Mittelbare Täterschaft durch Schaffung von Rechtfertigungslagen, 1997, S. 47 ff.; Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 2000, S. 163 ff.).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Dies ist für wahrheitswidrige Anzeigen seit jeher anerkannt (vgl. RGSt 13, 426; sowie m.w.N. von RG - Rspr. BGHSt 3, 4; 10, 306).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Erst mit der Entlassung begann also auch für den Angeklagten die Verjährungsfrist gemäß § 67 Abs. 4 StGB, ohne daß es darauf ankommt, ob die Dauer der Freiheitsberaubung über eine Woche gemäß § 239 Abs. 2 StGB ein Tatbestandsmerkmal oder eine besondere Folge im Sinne des § 56 StGB ist (vgl. dazu BGHSt 10, 306).
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 14/59

    Rechtsmittel

    Auf die Dauer der Freiheitsentziehung braucht sich der Vorsatz nicht zu erstrecken (vgl. BGHSt 3, 4; 3, 110 ff [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 10, 306) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57].

    Die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung darf deshalb in der Veröffentlichung nicht erkennbar sein (vgl. BGHSt 10, 306, 311) [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57].

  • BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung -

    Das reicht zur Annahme des § 239 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGHSt 10, 306, 310; 19, 382, 387; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 239 StGB Rdnr. 11).
  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 688/67

    Verurteilung wegen falscher Anschuldigung - Bildung einer Gesamtstrafe

    Diese Befugnis beschränkt sich auf die Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis (RG JW 1937, 3301 Nr. 7; vgl. auch BGHSt 10, 306, 311) [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57].
  • BGH, 23.07.1969 - 2 StR 646/68

    Verurteilung wegen fortgesetzten vorsätzlichen Vergehens des Weiterverkaufs von

    Jedoch durfte die Mitveröffentlichung der Verurteilung wegen Betruges nicht angeordnet werden (vgl. BGHSt 10, 306, 310) [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57].
  • BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67

    Verurteilung wegen Wucherns und Betruges - Betreiben von Kreditgeschäften

    Die Veröffentlichung - nach § 23 UWG - wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Strafe nicht aus § 4 UWG, sondern aus § 302 e StGB als dem härteren Gesetz zu entnehmen war (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Bd. I 9. Aufl., § 23 UWG Rz. 3); sie müßte allerdings auf den Teil des Urteilstenors beschränkt werden, der den Verstoß gegen das UWG betrifft (BGHSt 10, 306).
  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Da der Versuch des Vergehens der einfachen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB nicht strafbar ist (§ 43 Abs. 2 StGB), müßte die Angeklagte die Merkmale des Verbrechens der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 StGB, insbesondere also eine Freiheitsentziehung von mehr als 1 Woche, in der Begehungsform des Versuchs verwirklicht haben (BGHSt 3, 4; 10, 306 [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57]; BGH GA 1958, 304).
  • BGH, 29.11.1960 - 5 StR 394/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Urteilsformel darf nur bekanntgemacht werden, soweit der Angeklagte wegen falscher Anschuldigung verurteilt wird (vgl. BGHSt 10, 306, 310 [BGH 10.07.1957 - 2 StR 219/57]-312).
  • BGH, 20.01.1959 - 5 StR 374/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.08.1958 - 2 StR 304/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 70/58

    Rechtsmittel

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