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   BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56   

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BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56 (https://dejure.org/1956,99)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1956 - 4 StR 234/56 (https://dejure.org/1956,99)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1956 - 4 StR 234/56 (https://dejure.org/1956,99)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 35
  • NJW 1957, 229
  • JR 1957, 144
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Das Unrechtsbewußtsein ist demgemäß bei tateinheitlicher Verletzung verschiedener Strafgesetze "teilbar" (entgegen BGHSt 3, 342).

    Dieses letzte Unrechtsbewußtsein müsse sich der Angeklagte, so meint das Landgericht, für seine Tat im Ganzen, also auch, soweit er den Tatbestand des Geschlechtsverkehrs zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie verwirklicht hat, zurechnen lassen, weil das Unrechtsbewußtsein nicht teilbar sei (BGHSt 3, 342).

    In dem Urteil BGHSt 3, 342 ff. ist ausgesprochen, das Unrechtsbewußtsein sei nicht teilbar, schon deshalb nicht, weil zu ihm nicht die Vorstellung gehöre, in welcher Weise die Rechtsordnung das durch die Tat verwirkte Unrecht ahnde.

    Dieses Erfordernis kommt nicht, wie in BGHSt 3, 342 angenommen wird, darauf hinaus, daß der Täter wissen müßte, in welcher Weise die Rechtsordnung das mit der Tat verwirkte Unrecht ahndet.

  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Wie sich diese, Grundsätze auf Bestimmungen auswirken, die aus Erwägungen sozialer oder rein staatlicher Zweckmäßigkeit formale Ordnungsvorschriften aufstellen, ist in BGHSt 4, 1 ff. näher dargelegt.
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Auch der 5. Senat (NJW 1952, 672) hat sie ersichtlich nicht annehmen wollen.
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Schuld bedeutet, wie auch die grundlegende Entscheidung des Großen Senats BGHSt 2, 194 [200] ausführt, Vorwerfbarkeit.
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 628/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Das nicht veröffentlichte Urteil 2 StR 628/53 vom 2. Februar 1954 hat es auf sich beruhen lassen, ob das Unrechtsbewußtsein, wenn es hinsichtlich eines Ehebruchs vorliege, auch für Straftaten nach §§ 173 Abs. 2 und 174 Nr. 1 StGB ohne weiteres bejaht werden könne.
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 291/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Bereits in dem vorangegangenen, nicht veröffentlichten Urteil 1 StR 291/51 vom 23. Oktober 1951 (teilweise Wiedergabe in LM § 173 Abs. 2 StGB unter 2 in der Anmerkung) sind dieselben Grundsätze enthalten, jedoch auf einen Fall angewandt worden, in dem es sich nicht um einen Angriff auf das gleiche oder ein ähnliches Rechtsgut handelte.
  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbeachtlichen Strafrechtsirrtums -

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Dagegen ist dem Urteil 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 (NJW 1952, 671) ein so weitgehender Grundsatz nicht zu entnehmen.
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
    Noch deutlicher, allerdings ohne abschließende Stellungnahme, bringt der Bundesgerichtshof Bedenken, ob das Unrechtsbewußtsein stets unteilbar sei, in der Entscheidung 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953 (JR 1954, 188; LM 5 59 Nur. 25) zum Ausdruck.
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Neue Feststellungen zur inneren Tatseite könnten Anlass zu einer besonderen Prüfung des Unrechtsbewusstseins des Angeklagten geben; dabei wäre die in der Kundgabe von Missachtung (§ 185 StGB) liegende Rechtsgutsverletzung nicht mit zu würdigen (vgl. BGHSt 10, 35; 15, 377).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Dafür ist entscheidend, daß der 14 bis 18-jährige Jugendliche die Tatumstände kennt und als verboten einschätzt, dh das Unrechtbewußtsein muß sich auf die Tatbestandsverwirklichung erstrecken (vgl BGHSt 10, 35 ff).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

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  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 79/62

    Voraussetzungen des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio

    Im geltenden deutschen Strafrecht ist der Vorsatz also tatbestandsbezogen (vgl. BGHSt 10, 35, 39).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Andererseits verkennt die Beschwerdeführerin, daß sich das vom Tatrichter festzustellende Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutsverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 17 Rdn. 4; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 17 Rdn. 8).

    Vielmehr ist die Unrechtseinsicht hinsichtlich mehrerer tateinheitlich begangener Rechtsverstöße "teilbar" (BGHSt 10, 35, 39).

  • BFH, 18.12.1986 - I B 49/86

    Ernstliche Zweifel an den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

    Gegenstand des Unrechtsbewußtseins ist nicht die (allgemeine) Kenntnis der verletzten Norm oder der Strafbarkeit der Tat: Das einem bestimmten Tatbestand zugeordnete Unrechtsbewußtsein kann nicht durch ein allgemeines oder ein anderes ersetzt werden; es muß vielmehr tatbestandsbezogen sein, sich also auf das dem jeweiligen Tatbestand zugrunde liegende Verbot erstrecken (so BGH vom 6. Dezember 1956 4 StR 234/56, BGHSt 10, 35 - 39 -).

    Es genügt aber, wenn der Täter zwar nicht in rechtstechnischer Beurteilung, aber doch in einer seiner Gedankenwelt entsprechenden allgemeinen Bewertung das Unrechtmäßige seiner Tat erkennen mußte oder hätte erkennen können (vgl. BGHSt 10, 35 - 41 -).

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.
  • BGH, 14.06.1963 - 4 StR 210/63

    "Teilbarkeit" des Unrechtsbewusstseins bei tateinheitlicher Verletzung mehrerer

    Bei einem strafrechtlichen Vorwurf gemäß § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB muß der Täter gewußt haben oder bei gehöriger Gewissensanspannung hoben erkennen können, daß der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie unerlaubt ist, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe noch besteht (Anwendung von BGHSt 10, 35).

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 10, 35 ausgeführt hat, ist das zur Schuld gehörige Unrechtsbewußtsein des Täters nur vorhanden, wenn der Täter das Unrechtmäßige gerade derjenigen Tatbestandsverwirklichung kannte oder bei gehöriger Gewissensanspannung hätte erkennen können, die ihm zur Last gelegt wird.

    In der in der Entscheidung BGHSt 10, 35 näher dargelegten Weise muß es sich, wenn auch in laienhafter Weise, gerade auf denjenigen strafrechtlichen Vorwurf beziehen, der dem angewendeten Strafgesetz zugrunde liegt.

  • VG Berlin, 08.12.2009 - 2 K 126.09

    FDP muss Strafzahlungen wegen Möllemann-Spenden leisten

    Denn insoweit genügt es, dass sie zwar nicht in rechtstechnischer Beurteilung, aber doch in einer ihrer Gedankenwelt entsprechenden allgemeinen Bewertung das Unrechtmäßige ihrer Tat erkannten oder erkennen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 234/56 - BGHSt 10, 35 ; Saliger, Parteiengesetz und Strafrecht, 2005, S. 483 f.).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

  • OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

  • BGH, 27.02.1958 - 4 StR 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.03.1958 - 2 StR 101/58

    Rechtsmittel

  • FG Düsseldorf, 14.03.2007 - 7 K 6977/04

    Voraussetzungen eines den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtums

  • VG Berlin, 14.01.2010 - 2 K 118.09

    DIE.LINKE muss wegen Fehlers im Rechenschaftsbericht Sanktionszahlung leisten

  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

  • LG Hamburg, 25.02.1966 - 21/65

    Paul Wenneker

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 13 K 2247/04

    Vorsätzliche Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Kapitalerträgen aus

  • BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68

    Begründung eines Betreuungsverhältnisses bei Innehaben der Stellung eines Vaters

  • BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.03.1957 - 5 StR 15/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 96/62

    Ausgestaltung der Strafbarkeit wegen Blutschande zwischen Verschwägerten

  • BGH, 22.12.1961 - 4 StR 462/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1958 - 2 StR 191/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1957 - 1 StR 506/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 148/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einer

  • BGH, 06.09.1960 - 5 StR 327/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60

    Abgrenzung der Notzucht mit Todesfolge von der Körperverletzung mit Todesfolge in

  • BGH, 22.07.1958 - 5 StR 327/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1958 - 2 StR 183/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1966 - 1 StR 512/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter schwerer Kuppelei -

  • BGH, 14.06.1963 - 4 StR 212/63

    Konkretisierung der Häufigkeit sexueller Verfehlungen

  • BGH, 19.01.1960 - 1 StR 680/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1959 - 4 StR 522/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 687/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 171/57

    Rechtsmittel

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