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   BGH, 01.10.1957 - 5 StR 404/57   

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https://dejure.org/1957,473
BGH, 01.10.1957 - 5 StR 404/57 (https://dejure.org/1957,473)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1957 - 5 StR 404/57 (https://dejure.org/1957,473)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1957 - 5 StR 404/57 (https://dejure.org/1957,473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkuppelter - Anstiftung zur Kuppelei - Kupplerische Betätigung - Angebot von Geld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 386
  • NJW 1957, 1771
  • MDR 1958, 177
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.06.1881 - 897/81

    Kann derjenige, welcher durch Geschenk oder Versprechung einen anderen dazu

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - 5 StR 404/57
    Dieser Auffassung des Reichsgerichts (RGSt 4, 252; 23, 69; 25, 369; RG HRR 1939, 1379), der das Landgericht gefolgt ist, tritt auch der Senat bei (ebenso LK 8. Aufl. § 180 Anm. 8; Schönke-Schröder, StGB 8. Aufl. § 180 Anm. VII; Maurach, Dt. Strafr. Besond. Teil 2. Aufl. S. 401).
  • RG, 22.05.1894 - 955/94

    Kann derjenige, der selbst die unzüchtige Handlung ausüben will und demnächst

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - 5 StR 404/57
    Dieser Auffassung des Reichsgerichts (RGSt 4, 252; 23, 69; 25, 369; RG HRR 1939, 1379), der das Landgericht gefolgt ist, tritt auch der Senat bei (ebenso LK 8. Aufl. § 180 Anm. 8; Schönke-Schröder, StGB 8. Aufl. § 180 Anm. VII; Maurach, Dt. Strafr. Besond. Teil 2. Aufl. S. 401).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Allerdings besteht in den Fällen der sog. notwendigen Teilnahme in Rechtsprechung und Literatur (BGHSt 10, 386; 19, 107 ff.; BGH NStZ 1993, 239; Schünemann, a.a.O., vor § 26, Rn. 24ff.) im Grundsatz Einigkeit darüber, dass die Tatbeteiligung des durch einen Straftatbestand Geschützten nicht unter § 27 Abs. 1 StGB fällt.
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Demgemäß bleibt insbesondere das durch die Strafvorschrift geschützte Opfer auch bei einer Mitwirkungshandlung straflos (vgl. BGHSt 10, 386; BGH, Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 518/92 -, MDR 1993, S. 563; Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, Vorbem. §§ 25 ff. Rn. 42 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

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  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).
  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Eine Beihilfe zur Kuppelei des W. kann darin liegen, daß der Beschuldigte durch das genannte Tun dessen Kuppelei förderte und erleichterte, wobei der Umstand, daß der Beschuldigte selbst der Verkuppelte war, einer Bestrafung wegen Beihilfe zur Kuppelei des W. nicht entgegensteht (vgl. RGSt 23, 69; 58, 113; RG in DJZ 1932 Spalte 1550; BGHSt 10, 386).
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 355/62

    Rechtsmittel

    Ob in den Fällen der §§ 180 und 181 StGB die verkuppelte Person überhaupt wegen Teilnahme an der Straftat des Kupplers bestraft worden kann, wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum verschieden beantwortet (vgl. einerseits Schönke/Schröder 10. Aufl. § 180 Anm. VIII 1 und § 181 Anm. IV 3, andererseits BGHSt 10, 386, 387) [BGH 01.10.1957 - 5 StR 404/57].
  • BGH, 05.12.1961 - 1 StR 373/61

    Urkundeneigenschaft des Inventarverzeichnisses einer Handelsfirma -

    In der Rechtsprechung ist anerkennt, daß auch der Begünstigte selbst zur Gläubigerbegünstigung Beihilfe leisten kann (RGSt 61, 315; vgl. auch BGHSt 10, 386).
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