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   BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57   

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https://dejure.org/1957,521
BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57 (https://dejure.org/1957,521)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1957 - 2 ARs 167/57 (https://dejure.org/1957,521)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1957 - 2 ARs 167/57 (https://dejure.org/1957,521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem Aufenthaltswechsel des Angeklagten nach Eröffnung der Untersuchung durch ein Gericht - Erfordernis der Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 391
  • NJW 1957, 1809
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.10.1911 - TB 122/11

    Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines

    Auszug aus BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
    Dieses Recht der Staatsanwaltschaft soll nicht angetastet werden; deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit einer Entscheidung nach § 12 Abs. 2 StPO erst nach Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung (RGSt 45, 174).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Es obliegt allein der Staatsanwaltschaft zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391; BGHSt 21, 247; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Vor § 7 Rn. 10).
  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Die Übertragung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO setzt voraus, daß bei Eröffnung des Verfahrens das Gericht, dem das Verfahren übertragen werden soll, zuständig war (RGSt 45, 147; BGHSt 10, 391).

    Die Bestimmung knüpft hierbei, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, an die Regelung der Übertragung des Verfahrens durch das gemeinschaftliche obere Gericht nach § 12 Abs. 2 StPO an (BGHSt 10, 391).

    Dies ist nach § 12 Abs. 2 StPO nicht möglich, da das gemeinschaftlich obere Gericht nur an ein solches Gericht verweisen kann, das bereits bei Eröffnung des Verfahrens zuständig war; denn diese Vorschrift dient nur der Aufhebupg der Präventionswirkung des § 12 Abs. 1 StPO (vgl. RGSt 45, 174; BGHSt 10, 391), während § 42 Abs. 3 JGG darüber hinaus dem im Jugendgerichtsverfahren wichtigen Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe besondere Geltung verschaffen will.

  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

    Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8).

    9 Da dem Gesetz keine Rangfolge der verschiedenen Gerichtsstände zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 10, 391) war die Staatsanwaltschaft - entgegen der Auffassung der Kammer - weder gehalten, an einem Gericht eines der (Haupt-) Tatorte Anklage zu erheben, noch musste sie sich davon leiten lassen, wie viele der Angeschuldigten in welchem Gerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben (OLG Brandenburg aaO).

  • BGH, 04.06.2019 - 2 ARs 80/19

    Örtliche Zuständigkeit im Jugendgerichtsgesetz (Aufenthaltswechsel des

    In dieses Recht darf nicht durch gerichtliche Beschlüsse nach § 42 Abs. 3 JGG (oder § 12 Abs. 2 StPO) eingegriffen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 1957 - 2 ARs 167/57 - BGHSt 10, 391).
  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft;

    Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17; Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).
  • BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93

    Feststellung der Zuständigkeit eines Jugendgerichts - Abgabe des Verfahrens vor

    Die ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgte Abgabe des Verfahrens 6 Ls 48 Js 847/92 an das für Furtwangen zuständige Amtsgericht (Schöffengericht Villingen-Schwenningen) war unzulässig, da in diesem Verfahren die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden war (BGHSt 10, 391; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1990 - 2 ARs 592/89).
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
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  • BGH, 10.01.1990 - 2 ARs 592/89

    Begründung der Zuständigkeit durch Abgabe der Streitsache seitens eines anderen

    Dies gilt im Ergebnis auch für die nach Anklageerhebung, aber vor Eröffnung des Hauptverfahrens vom Amtsgericht Dorsten an das Amtsgericht Augsburg abgegebenen Verfahren 9 Ds 50 Js 1066/89 und 4 Ls 53 Js 949/89 Hw, weil in diesem Verfahrensstadium eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG nicht möglich ist (BGHSt 10, 391) und eine vom abgebenden Gericht offenbar angestrebte Vereinbarung der beteiligten Gerichte gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht zustande gekommen ist.
  • BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
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  • BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58

    Zulässigkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe nach § 42 Abs.

    Die Auffassung des Senats steht schließlich im Einklang mit Erwägungen, die bei Auslegung des § 12 Abs. 2 StPO und des § 42 Abs. 3 JGG zu dem Rechtssatz geführt haben, daß die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit erst zulässig ist, wenn ein Gericht die Untersuchung eröffnet hat (vgl. RGSt 45, 174 und BGHSt 10, 391).
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

  • BGH, 25.06.1980 - 2 ARs 169/80

    Antrag auf Übertragung des Verfahrens vor Eröffnung des Hauptverfahrens

  • BGH, 13.04.1978 - 2 ARs 96/78

    Bereits erfolgte Eröffnung einer Untersuchung durch eines der zuständigen

  • BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61

    Übernahme eines anhängigen Strafverfahrens durch ein anderes Gericht -

  • BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der

  • BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76

    Zuständigkeit des Gerichts - Rücksichtsnahme auf den Gesundheitszustand des

  • BGH, 22.01.1960 - 2 ARs 3/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1978 - 2 ARs 272/78

    Zur Abgabe des Verfahrens

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