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   BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56   

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https://dejure.org/1957,722
BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56 (https://dejure.org/1957,722)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1957 - 2 StR 575/56 (https://dejure.org/1957,722)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1957 - 2 StR 575/56 (https://dejure.org/1957,722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der Revisionsinstanz von Amts wegen oder nur aufgrund einer Revisionsrüge - Entscheidung durch die Jugendkammer anstatt des sachlich zuständigen Schwurgerichts - Berücksichtigung und Gewichtung der Einlassung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 74
  • NJW 1957, 511
  • MDR 1957, 307
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1956 - 5 StR 142/56
    Auszug aus BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56
    Eine Strafsache gegen einen Erwachsenen, für dessen Aburteilung das Schwurgericht zuständig ist, kann nicht im Wege der Verbindung gemäß § 103 JGG von der Jugendkammer abgeurteilt werden (BGHSt 9, 399).

    Die Revision des Angeklagten hat dies - anders als im Falle BGHSt 9, 399 - nicht gerügt.

    Dagegen ist - jedenfalls für Erwachsene - das Schwurgericht ein Gericht höherer Ordnung gegenüber der Jugendkammer, wie schon die größere Zahl der mitwirkenden Richter zeigt (ebenso BGHSt 9, 399).

  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56
    Im Urteil BGHSt 7, 26 hat der 5, Strafsenat ausgesprochen, daß, falls an Stelle der sachlich zuständigen Jugendkammer die große Strafkammer entschieden hat, das Urteil wegen dieses Fehlers auch dann aufzuheben ist, wenn die Revision ihn nicht rügt.

    In dem Falle BGHSt 7, 26 trifft das nach der Meinung des 5. Strafsenates zu, weil die Jugend kammer ein Gericht besonderer Art innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist und die Beachtung ihrer Zuständigkeit in hohem Maße die öffentlichen Interessen berührt.

  • RG, 15.12.1932 - II 1188/32

    1. Bleibt das erweiterte Schöffengericht, vor dem das Hauptverfahren eröffnet

    Auszug aus BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56
    Das Reichsgericht hat dagegen dem Revisionsgericht Befugnis und Pflicht zuerkannt, die sachliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges auch ohne Revisionsrüge von Amts wegen zu prüfen (RGSt 67, 57, 66, 256).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Das Bestehen eines Verfahrenshindernisses führt dazu, dass das Gericht nicht mehr zu einem Sachurteil hinsichtlich des Tatvorwurfs gelangen darf (vgl. BGHSt 10, 74, 75).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Für eine durchgreifende Prüfungskompetenz spricht insbesondere, dass nach § 6 StPO die Gerichte zur Prüfung der sachlichen Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet sind; die Kontrolle der Zuständigkeit der Ausgangsgerichte erfolgt auch in den Rechtsmittelinstanzen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1957 - 2 StR 575/56, BGHSt 10, 74 ff.; Meyer-Goßner aaO, § 309 Rn. 6; § 328 Rn. 7).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Zwar steht dies ihrer Einordnung als Verfahrenshindernis nicht zwingend entgegen (vgl. z.B. BGHSt 6, 304; 10, 75) [BGH 10.01.1957 - 2 StR 575/56].
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 439/58
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  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Der 1. Strafsenat will nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht länger folgen, daß es stets als eine Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen sei, ob ein Jugendgericht oder ein allgemeines Strafgericht zu entscheiden hatte (BGHSt 10, 74; 13, 157, 161) [BGH 13.05.1959 - 4 StR 439/58].
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    So führt der Bundesgerichtshof bei der sachlichen Zuständigkeit "erhöhte rechtspolitische Interessen", "öffentliche Interessen", "allgemeine Belange der Rechtspflege" (BGHSt 7, 26, 28; 10, 74, 77; 18, 79, 84), bei der Rechtskraft die "allgemeine Rechtssicherheit" (BGHSt 10, 358, 363), bei der Verjährung den "Rechtsfrieden" (BGHSt 11, 393, 396) an.
  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

    Im Fall einer zulässigen Revision hat das Revisionsgericht - auch ohne entsprechende Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 10, 74; 18, 79; BayObLG StraFo 2000, 230; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 308; Scheuten in KK-StPO 8. Aufl., § 6 Rdn. 7 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 6 Rdn. 2) - von Amts wegen im Freibeweisverfahren gemäß § 6 StPO zu prüfen, ob das Berufungsgericht seine sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung zu Recht bejaht hat (vgl. BGHSt 16, 115; 22, 213; 38, 172).

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

    Im Fall einer zulässigen Revision hat das Revisionsgericht - auch ohne entsprechende Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 10, 74; 18, 79; BayObLG StraFo 2000, 230; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 308; Scheuten in KK-StPO 8. Aufl., § 6 Rdn. 7 m.w.N.; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 6 Rdn. 2) - von Amts wegen im Freibeweisverfahren gemäß § 6 StPO zu prüfen, ob das Berufungsgericht seine sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung zu Recht bejaht hat (vgl. BGHSt 16, 115; 22, 213; 38, 172).

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).

  • BayObLG, 09.10.2020 - 206 StRR 268/20

    Verhältnis von Berufung und Wiedereinsetzungsantrag

    Prozess- bzw. Verfahrensvoraussetzungen sind Bedingungen für die Zulässigkeit, in einem bestimmten Verfahren - vor diesem Gericht und unter Mitwirkung dieser Prozessbeteiligten - zu einem Sachurteil in einer bestimmten Sache zu gelangen (BGH, Urteil v. 10. Januar 1957, 2 StR 575/56, NJW 1957, 511).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

    Vielmehr muß für die Verweisungsentscheidung des Berufungsgerichts das gleiche gelten wie für die entsprechende Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 355 StPO, die, wenn sie auf Grund einer Hauptverhandlung ergeht, ebenfalls in Form eines Urteils erlassen wird (vgl. BGHSt 10, 74).
  • KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22

    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das

  • BGH, 28.06.1966 - 5 StR 266/66

    Verpflichtung der Strafkammer zur Abgabe der Sache an das Schwurgericht -

  • KG, 30.11.2022 - 121 Ss 147/22

    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das

  • BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 417/65

    Missachtung des Verwertungsverbotes durch die Einführung früherer Aussagen von in

  • BGH, 31.10.1972 - 5 StR 576/72

    Zuständigkeit des Schwurgerichts für Verbrechen der Körperverletzung mit

  • BGH, 14.07.1967 - 4 StR 145/67

    Geltendmachung von Verfahrensrügen - Sachliche Zuständigkeit der Strafkammer -

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 341/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 11.07.1961 - 5 StR 246/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1957 - 2 StR 336/57

    Rechtsmittel

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