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   BGH, 10.01.1958 - 5 StR 487/57   

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BGH, 10.01.1958 - 5 StR 487/57 (https://dejure.org/1958,777)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1958 - 5 StR 487/57 (https://dejure.org/1958,777)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1958 - 5 StR 487/57 (https://dejure.org/1958,777)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 130
  • NJW 1958, 469
  • MDR 1958, 356
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Den strafprozessualen Regelungen über die Verfahrensverbindung liegt dabei die Vorstellung zu Grunde, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung an sich selbstständiger Strafsachen - neben der Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Sachverhaltsfeststellungen und der Notwendigkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung (vgl. BGHSt 11, 130 ; 18, 238 ; OLG Frankfurt, StV 1983, S. 92 ) - regelmäßig dem Interesse einer zügigen und prozessökonomischen Verfahrenserledigung (vgl. BVerfGE 45, 354 ) und der Wahrheitserforschung dienen wird.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Die Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit ist in der Revision indes gerade nicht auf Fälle der Willkür beschränkt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Januar 1958 - 5 StR 487/57, BGHSt 11, 130 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 10 11 18. November 2008 - 82 Ss 89/08, StraFo 2009, 162).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Ebenso wäre es zu beurteilen, wenn der jeweils der Verurteilung wegen Betrugs im Einzelfall zu Grunde gelegte Sachverhalt mit dem im Eröffnungsbeschluß behandelten nach der Auffassung des Lebens unteilbar zusammengehörte und damit jedenfalls als eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne anzusprechen wäre (BGHSt 10, 396; 11, 130, 132 [BGH 10.01.1958 - 5 StR 487/57]; 12, 347, 351 [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58]; 13, 21, 25) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59].

    Nur Änderungen der Tatsachenlage bezüglich dieses Ausschnitts betreffen hier die nämliche Tat (vgl. auch BGHSt 11, 130; 13, 21, 25) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59].

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75

    Bestimmung der anzuwendenden Zuständigkeitsregeln bei Vorliegen einer

    Ob der Begriff der "Handlung" im Sinne des einheitlichen geschichtlichen Vorgangs (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385) zu verstehen, also mit dem verfahrensrechtlichen Begriff der "Tat" (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 Abs. 1 StPO) gleichzusetzen ist oder ob er der (natürlichen und rechtlichen) Handlungseinheit im Sinne des sachlichen Strafrechts entspricht, ist umstritten (vgl. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 3 Anm. 3; Kleinknecht MDR 1958, 357 - ablehnende Anmerkung zu BGHSt 11, 130).
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Verteidigung geben dem Senat keinen Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit des § 13 StPO, der vom Bundesgerichtshof und auch sonst stets als gültig angesehen worden ist (BGHSt 11, 130; 16, 391), [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]zu bezweifeln, zumal die Revision selbst keine - nach der Verwerfung der Verfassungsbeschwerde neu zutage getretenen Gesichtspunkte für ihre Angriffe gegen die Zuständigkeitsregelung des § 13 StPO vorträgt (vgl. auch allgemein: die Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 9, 233 ff.).
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