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   BGH, 19.12.1957 - 4 StR 443/57   

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BGH, 19.12.1957 - 4 StR 443/57 (https://dejure.org/1957,1053)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1957 - 4 StR 443/57 (https://dejure.org/1957,1053)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1957 - 4 StR 443/57 (https://dejure.org/1957,1053)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 165
  • NJW 1958, 508
  • MDR 1958, 261
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Bei der Abstempelung des amtlichen Kennzeichens prüft die Zulassungsstelle die nach § 23 StVZO erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (BGHSt 11, 165, 167 f.; vgl. dazu im einzelnen Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 23 StVZO Rdn. 16 ff.), auch, ob die Ausgestaltung des Kennzeichens der Vorschrift des § 60 StVZO entspricht (§ 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 6 StVZO).
  • BayObLG, 07.02.1980 - RReg. 1 St 474/79

    Kennzeichenmissbrauch durch Wiederanbringen der amtlichen Kennzeichen an einem

    Zwar war der fragliche Kraftwagen, nachdem seine amtlichen Kennzeichen - wie dem Urteilszusammenhang zu entnehmen ist, im Zusammenhang mit einer nur vorübergehenden Stillegung des Fahrzeugs (vgl § 27 Abs. 4a Nr. 1 StVZO) - entstempelt worden waren, nicht mehr zum Verkehr zugelassen (BGHSt 11, 165/169); doch war er, anders als bei der Stillegung für mehr als ein Jahr oder einem - sei es tatsächlichen, sei es vermuteten - Zurückziehung aus dem Verkehr für immer (§ 27 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 StVZO), nicht aus der amtlichen Überwachung entlassen (BayObLGSt 1964, 150/152f; BVerkM vom 20.9.1954 VkBl 1954, 406; vgl § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 6 Satz 2 StVZO).
  • BGH, 05.04.2018 - III ZR 211/17

    Amtshaftung: Drittgerichtetheit der Überprüfungspflicht der

    Das abgestempelte Schild bildet gemeinsam mit dem Fahrzeug eine die Zulassung bestätigende Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB, dem nicht abgestempelten Schild kommt diese Eigenschaft dagegen nicht zu (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1957 - 4 StR 443/57, BGHSt 11, 165, 167 f und Urteil vom 21. September 1999 - 4 StR 71/99, BGHSt 45, 197, 200 f).
  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 227/89

    Verwendung amerikanischer Kennzeichen: Urkundenfälschung?

    Es kann sich dabei um ungestempelte oder entstempelte Kennzeichen handeln, denen keine Urkundeneigenschaft zukommt (BGHSt 11, 165, 167; 18, 66, 70).
  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
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  • FG Hamburg, 30.03.2007 - 7 K 248/06

    Kraftfahrzeugsteuer/Insolvenzordnung: Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

    Zwar endet die Steuerpflicht eines inländischen Fahrzeugs grundsätzlich mit dem Ende der verkehrsrechtlichen Zulassung (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG), die schon mit der Entstempelung des Kennzeichens eintritt (vgl. BGH-Beschluss vom 19. Dezember 1957, 4 StR 443/57, BGHSt 11, 165).
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 443/74

    Einordnung eines gestempelten KfZ Zeichens als Urkunde

    Ein nicht gestempeltes Kennzeichen ist keine Urkunde im Sinne des § 267 StGB (vgl. BGHSt 11, 165, 167; 18, 66, 70).
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