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   BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57   

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https://dejure.org/1958,612
BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57 (https://dejure.org/1958,612)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1958 - 4 StR 514/57 (https://dejure.org/1958,612)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1958 - 4 StR 514/57 (https://dejure.org/1958,612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 169
  • NJW 1958, 638
  • MDR 1958, 260
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 169, 170; BGH NStZ 1981, 250; BGH StV 1982, 335; w. Nachw. bei Brunner JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11).
  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - VII 50/06

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung eines jugendliche Angeklagten wegen

    Zwar können sich diese auch schon in der ersten Straftat zeigen, wenn sich bereits vor der Tat Persönlichkeitsmängel entwickelt haben, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass ein Angeklagter weitere Straftaten begehen wird (vgl. BGH, NJW 1958, 638).

    Die Verwendung des Ausdrucks "Neigungen" lässt darauf schließen, dass Gelegenheitstaten (allein) die Annahme schädlicher Neigungen nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BGH, NJW 1958, 638).

  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Schädliche Neigungen müssen daher nicht unbedingt auf einer schon vor der Tat wirksam bestehenden Anlage zu strafbarem Verhalten beruhen, sie können sich vielmehr bereits in der ersten Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden auswirken (BGHSt 11, 169).

    Das strafbare Verhalten des Angeklagten könnte daher eher für eine Gelegenheitstat sprechen, für deren Ahndung eine Jugendstrafe im allgemeinen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169 [170]).

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Zwar können bisher verborgen gebliebene schädliche Neigungen erstmals in der abzuurteilenden Tat in Erscheinung treten (vgl. BGHSt 11, 169), doch bedarf die Annahme eines solchen Falles eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat.
  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Welche der nach dem jeweiligen Gesetzeswortlaut gegebenen Auslegungsmöglichkeiten zutrifft, kann auch aus dem Aufbau des § 91 und aus seiner Stellung im Zusammenhang der Staatsgefährdungsvorschriften nicht mit Sicherheit entnommen werden, auch nicht aus der Auslegung des Merkmals der verfassungsfeindlichen Absicht in anderen Strafvorschriften, zum Beispiel in den §§ 94, 100 d Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHSt 9, 142; 10, 163 [BGH 20.02.1957 - 3 StR 92/56]; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60

    Friedrich Karl Kaul

    In seiner Rechtsprechung zu § 100 d Abs. 2 StGB hat der Senat die ausdrückliche Feststellung eines Eingliederungswillens des Täters (vgl. UA 44) nur bei solchen Angeklagten für erforderlich gehalten, die nicht schon ideologische Parteigänger ihres Beziehungspartners sind (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH 3 StR 7/60 vom 30. März 1960 = Wagner GA 1961, 129, 150 C Nr. 5).
  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
    Zwar können sich diese auch schon in der ersten Straftat zeigen, wenn sich bereits vor der Tat Persönlichkeitsmängel entwickelt haben, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass ein Angeklagter weitere Straftaten begehen wird, (vgl. BGH, NJW 1958, 638), Die Angeklagten XXX und XXX sind bisher nur gering und nicht einschlägig - jeweils eine Verfahrenseinstellung nach § 45 Abs. 1 JGG wegen Erschleichens von Leistungen - strafrechtlich in Erscheinung getreten.

    Die Verwendung des Ausdrucks "Neigungen" lässt darauf schließen, dass Gelegenheitstaten (allein) die Annahme schädlicher Neigungen nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BGH, NJW 1958, 638).

  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 207/76

    Äußerungsrecht der Eltern in einem Jugendprozess - Zulässigkeit der Ablehnung

    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß weitere Straftaten begangen werden (BGHSt 16, 261; 11, 169).

    Bei einem - bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen - jungen Täter, der der Beeinflussung oder Verführung durch andere erlegen ist, wird regelmäßig nicht von schädlichen Neigungen gesprochen werden können (BGHSt 11, 169, 170).

  • BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Verletzung des Verfahrensrechts

    Schädliche Neigungen müssen daher nicht unbedingt auf einer schon vor der Tat wirksam bestehenden Anlage beruhen, sie können sich vielmehr auch in der ersten Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden auswirken (BGHSt 11, 169; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

    Das strafbare Verhalten dieses Angeklagten, das sich auf Beihilfe beschränkte, ist danach eher als Gelegenheitstat zu werten, für die eine Jugendstrafe im allgemeinen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169, 170 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund

  • OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in

  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 456/98

    Beruhen bei alternativer Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Schädliche

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

  • LG Bonn, 13.09.2021 - 28 KLs 8/21
  • AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15

    Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des

  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 444/85

    Vorrangige Berücksichtigung des Erziehungszwecks bei der Bemessung der

  • BGH, 13.11.1980 - 1 StR 288/80

    Vor der Straftat eines Jugendlichen entwickelt gewesene Persönlichkeitsmängel -

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit

  • BGH, 11.02.1971 - 4 StR 576/70

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen Autostraßenraubes -

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 190/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 28/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen

  • AG Rudolstadt, 12.04.2012 - 357 Js 3706/12

    Jugendstrafe: Verhängung wegen fortgesetzter Begehung kleinerer Ladendiebstähle

  • OLG Koblenz, 10.09.1979 - 2 Ss 411/79

    Erwerb und Besitze von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 09.12.1969 - 5 StR 533/69

    Aufhebung eines Schuldspruchs - Vorliegen schädlicher Neigungen

  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.06.1961 - 7 StE 3/61

    Rechtsmittel

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