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   BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57   

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BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57 (https://dejure.org/1957,5961)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1957 - 1 StE 8/57 (https://dejure.org/1957,5961)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1957 - 1 StE 8/57 (https://dejure.org/1957,5961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Viktor Agartz

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 171
  • NJW 1958, 1196
  • MDR 1958, 255
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auch wer die staatsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktionen aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Das Landgericht verkennt die rechtliche Bedeutung der Entscheidungen BGHSt 10, 163 und 11, 171.

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Der besonderen Feststellung eines Einordnungswillens bedarf es hiernach nicht mehr (Fortentwicklung von BGHSt 10, 163 und BGHSt 11, 171).

    Der Senat hat sie in den Entscheidungen BGHSt 9, 142, 144 ff und BGHSt 11, 171, 173 ff bereits wiedergegeben und behandelt; hervorgehoben sei nochmals die Äußerung des Berichterstatters des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes im Bundestag (Sitzungsbericht 1. Wahlperiode S. 6304):.

    Den Schluß, daß der Täter das verfassungsfeindliche oder verfassungsschädliche "Ziel" verfolgen muß, hat der Senat auch in seinem Urteil BGHSt 11, 171 nach erneuter Prüfung der Entstehungsgeschichte ausdrücklich gezogen (S. 178).

    Auf die Ungeeignetheit eines auf den Beweggrund bezogenen Absichtsbegriffs zur Kennzeichnung des Verfassungsfeindes hat der Senat schon früher in eingehenden Ausführungen hingewiesen (BGHSt 9, 142; 11, 171).

    Die frühere weite Auslegung der Absicht als bestimmter Vorsatz in seinen beiden Erscheinungsformen hat den Senat dazu veranlaßt, in den nach seinen äußeren Merkmalen wertneutralen, erst durch das innere Merkmal der verfassungsfeindlichen Absicht geprägten Tatbestand des § 100d Abs. 2 StGB das "ungeschriebene" Tatbestandsmerkmal der (sachlichen und persönlichen) "Eingliederung" in fremde verfassungsfeindliche Bestrebungen einzuführen, um zu vermeiden, daß Tätergruppen getroffen werden, die nach Sinn und Zweck des Staatsgefährdungsrechts nicht getroffen werden sollten (BGHSt 10, 163, 170; 11, 171, 179 ff).

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Gerade bei Auslegung der Vorschriften, die dem Schutz der freiheitlichen Ordnung dienen, bilden aber die Grundsätze dieser Ordnung selbst eine wesentliche Richtschnur (so BGHSt 11, 171, 179).

    Niemand wird an politischer Kritik gehindert, weil SED/KPD dasselbe sagen (BGHSt 11, 171, 179).

  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Welche der nach dem jeweiligen Gesetzeswortlaut gegebenen Auslegungsmöglichkeiten zutrifft, kann auch aus dem Aufbau des § 91 und aus seiner Stellung im Zusammenhang der Staatsgefährdungsvorschriften nicht mit Sicherheit entnommen werden, auch nicht aus der Auslegung des Merkmals der verfassungsfeindlichen Absicht in anderen Strafvorschriften, zum Beispiel in den §§ 94, 100 d Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHSt 9, 142; 10, 163 [BGH 20.02.1957 - 3 StR 92/56]; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Nur die allgemeine verfassungsfeindliche Absicht, welche in den durch das 1. StÄG neu geschaffenen Vorschriften mit geringen Verschiedenheiten des Wortlautes überall wiederkehrt, z.B. in den §§ 90, 92, 94, 95 Abs. 3, 96 Abs. 3, 97, 100 d Abs. 2 StGB, ist in dem Sinne erörtert worden, dass diese Absicht als tragendes Motiv verstanden werden müsse (BGHSt 9, 142 und 11, 171).

  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 25/65

    Herabwürdigung von Mitgliedern der amtierenden Bundesregierung - "GALF" als

    Das Landgericht hat bei der Erörterung der Frage, wie bezüglich des § 90 a StGB die innere Tatseite zu beurteilen ist, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im "Fall A." (NJW 1958, 1196 = BGHSt 11, 171) mit verwertet (UA S. 171).

    Diese Bezugnahme geht jedoch fehl, abgesehen davon, daß die Entscheidung BGHSt 11, 171 durch das Urteil BGHSt 18, 246 teilweise überholt ist.

    Anders als im § 100 d Abs. 2 StGB, mit dem sich die Entscheidung BGHSt 11, 171 befaßt, ist im § 90 a StGB (und war vorher im § 42 BVerfGG) die staatsgefährdende Absicht des Täters nicht zum Tatbestandsmerkmal erhoben.

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Sie liegt vor, wenn der Täter sich in irgend einer Form zum Werkzeug fremder Staats- oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen machen will (BGHSt 11, 171).

    Dafür müssen äussere Anzeichen vorhanden sein, die den sicheren Schluß auf den Einordnungswillen zulassen (BGHSt 11, 171; BGHSt 10, 163).

    Unter diesen Umständen sind nach den Grundsätzen BGHSt 11, 171 Feststellungen darüber erforderlich, ob sich der Angeklagte, wenn auch vielleicht um eigener abweichender Ziele willen (BGHSt 10, 163), bewußt in die Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der SED eingegliedert, sich also zum Werkzeug staatsfeindlicher Kräfte gemacht hat.

  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60

    Friedrich Karl Kaul

    In seiner Rechtsprechung zu § 100 d Abs. 2 StGB hat der Senat die ausdrückliche Feststellung eines Eingliederungswillens des Täters (vgl. UA 44) nur bei solchen Angeklagten für erforderlich gehalten, die nicht schon ideologische Parteigänger ihres Beziehungspartners sind (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH 3 StR 7/60 vom 30. März 1960 = Wagner GA 1961, 129, 150 C Nr. 5).
  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund

    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Niemand nimmt daran Anstoß, daß das Gesetz Teilnahmehandlungen in eigenständigen Tatbeständen als Täterschaft mit Strafe bedroht (vgl. dazu z.B. StGB § 49 a ; § 100 d Abs. 2 und BGHSt 11, 171, 180; § 180 und BGHSt 6, 46, 48; § 243 Abs. 1 Nr. 6, § 250 Abs. 1 Nr. 2 und BGHSt 8, 205).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Andernfalls kommt es darauf an, ob er sich den fremden verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch sein Verhalten eingegliedert hat (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit

  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 40/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 04.10.1958 - 2 StE 4/58

    Verfassungsfeindliche Zersetzungsarbeit als sog. Instrukteure des sowjetzonalen

  • BGH, 09.02.1968 - 3 StR 24/66

    Revision wegen Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen der Tatbestände

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 28/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60

    Einordnung einer Förderung der gesetzwidrigen Wirksamkeit einer verbotenen Partei

  • BGH, 27.05.1959 - 3 StR 44/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.06.1961 - 7 StE 3/61

    Rechtsmittel

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