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   BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57   

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https://dejure.org/1957,323
BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57 (https://dejure.org/1957,323)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1957 - GSSt 1/57 (https://dejure.org/1957,323)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1957 - GSSt 1/57 (https://dejure.org/1957,323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als Wirtschaftsstraftat gem. § 6 Abs. 2 Nr.1 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) - Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck des § 6 WiStrG - Kriminelles Unrecht und bloßer Verwaltungsungehorsam - Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 263
  • NJW 1958, 109
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57
    Der 2. Strafsenat will diese Frage verneinen, sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des 4. Strafsenats 4 StR 877/51 vom 25. September 1952 und 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953 gehindert, nach denen der Vorsatz des Täters sämtliche Merkmale umfassen muß, die sein Verhalten als Wirtschaftsstraftat kennzeichnen.
  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57
    Der 2. Strafsenat will diese Frage verneinen, sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des 4. Strafsenats 4 StR 877/51 vom 25. September 1952 und 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953 gehindert, nach denen der Vorsatz des Täters sämtliche Merkmale umfassen muß, die sein Verhalten als Wirtschaftsstraftat kennzeichnen.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Ob der Täter glaubt, straf-, öffentlich- oder zivilrechtliche Normen zu verletzen, hat hingegen grundsätzlich keine Bedeutung (Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 17 Rdn. 5; vgl. auch - zur irrigen Annahme einer Ordnungswidrigkeit anstelle einer Straftat - BGHSt 11, 263, 266; BGHR aaO).
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Ausreichende Unrechtseinsicht liegt bereits dann vor, wenn der Täter bei der Begehung der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.: BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8; vom 25. Juni 2008 - 5 StR 109/07, BGHSt 52, 307, 313; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt; Beschlüsse vom 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52, BGHSt 4, 1, 4; vom 1. Juni 1977 - KRB 3/76, BGHSt 27, 196, 202); es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (BGH, Beschluss vom 4. November 1957 - GSSt 1/57, BGHSt 11, 263, 266).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Ein Verbotsirrtum liegt daher nicht schon dann vor, wenn der Täter keine Kenntnis von der Strafbarkeit seines Verhaltens und der Anwendbarkeit eines Strafgesetzes hat (ebd.) Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (BGH NJW 2011, 1236, 1239; BGH NJW 2008, 1827, 1830; BGH NJW 1958, 109, 110).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auf die für die Abgrenzung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeiten wesentliche Eignung der Zuwiderhandlung zur Beeinträchtigung der Wirtschaftsordnung braucht sich der Vorsatz nicht zu erstrecken (BGHSt 11, 263; 12, 273, 276) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].
  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

    Denn zur Unrechtseinsicht genügt das Bewusstsein eines Verstoßes gegen die rechtliche Ordnung, ohne dass es der Kenntnis der bestimmten verletzten Norm bedarf (vgl. Großer Senat des BGH, BGHST 11, 263 (266 f)).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Zwar ist der Revision zuzugeben, daß das Unrechtsbewußtsein des Angeklagten nicht schon deshalb ausgeschlossen werden konnte, weil der Angeklagte möglicherweise die Vorschrift des § 34 Abs. 4 AWG und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen nicht kannte, auch war nicht erforderlich, daß der Angeklagte die Strafbarkeit seines Verhaltens kennen mußte (BGHSt 2, 194, 202 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 11, 263, 266).
  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2013 - 26 KLs 13/12

    Handel mit E-Zigaretten strafbar - Liquids unterfallen Tabakgesetz

    wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (BGHSt 11, 263; BGH NJW 2011.1236).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202; Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Zwar sehen Gesetzgeber und Rechtslehre einen grundsätzlichen Unterschied zwischen bloßem Ungehorsam gegen Verwaltungsvorschriften und kriminellem Unrecht (BGHSt 11, 263).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 5 Ss OWi 335/96
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58

    Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als

  • BVerwG, 23.10.1975 - 8 C 66.75

    Änderung des Rechts über die Festsetzung des Streitwerts - Festsetzung des

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 37/73

    (Fortgesetzter Beihilfe zur) fortgesetzten Urkundenfälschung - Fälschung

  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1961 - 5 StR 516/60

    Rechtsmittel

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