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   BGH, 13.03.1958 - 4 StR 27/58   

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https://dejure.org/1958,514
BGH, 13.03.1958 - 4 StR 27/58 (https://dejure.org/1958,514)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1958 - 4 StR 27/58 (https://dejure.org/1958,514)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1958 - 4 StR 27/58 (https://dejure.org/1958,514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sex im Auto (auf einem öffentlichen Parkplatz) ist strafbar (?)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 282
  • NJW 1958, 757
  • MDR 1958, 438
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Die Handlung hat der Angeklagte auch öffentlich im Sinne des § 183 a StGB begangen, da sie nach den örtlichen Verhältnissen in einem Supermarkt - konkret an der Kasse - von unbestimmt vielen Personen wenn auch nicht in ihren Einzelheiten, so aber doch in ihrer Bedeutung wahrgenommen werden konnte (vgl. BGH NJW 1958, 757; Fischer, a. a. O., § 183 a Rdn. 4).
  • AG München, 28.05.1998 - 8340 Ds 465 Js 173158/95

    Der Fall Somm (CompuServe)

    Das Zugänglichmachen geschieht öffentlich, wenn es von einem größeren, individuell nicht feststehenden oder jedenfalls durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden kann (BGHSt 10, 194, 196; BGHSt 11, 282, 283; Schönke/Schröder-Lenckner, 184, Rn. 32).
  • BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61

    Rechtsmittel

    Allerdings weist die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß seit der in RGSt 73, 90, 93/94 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts der Begriff der Öffentlichkeit in § 200 StGB in der Rechtsprechung (auch des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHSt 12, 42, 46 [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58]; 11, 282, 284) [BGH 13.03.1958 - 4 StR 27/58]enger auszulegen ist als in § 183 StGB.

    Marlies K. und ihre Mitspielerinnen bei der "Ballprobe" waren einander durch persönliche Beziehungen innerlich verbunden im Sinne der Entscheidung BGHSt 11, 282.

  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

    Ladengeschäfte sind aber unzweifelhaft Orte, in denen öffentlich, nämlich entweder an einen gänzlich unbestimmten Personenkreis oder an einen bestimmten Personenkreis, der nicht durch persönliche Beziehungen verbunden ist (vgl. hierzu BGHSt 11, 282; BayObLG NJW 1976, 527/528), Waren angeboten werden.
  • BGH, 04.05.1966 - 2 StR 106/66

    Anforderungen an die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der Erregung

    Hiernach würde es ihm an dem nach § 183 StGB erforderlichen Vorsatz gefehlt haben (vgl. BGHSt 11, 282 und RGSt 72, 67).
  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 4/71

    Fortgesetzte Erregung geschlechtlichen Ärgernisses - Verletzung des Schamgefühls

    Damit konnte sein Treiben, wie das Landgericht ausführlich dargelegt hat, mühelos von Nachbarn und Passanten gesehen werden (vgl. BGHSt 11, 282; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 1 StR 262/65).
  • BGH, 28.02.1969 - 2 StR 13/69

    Erregung geschlechtlichen Ärgernisses - Erregung öffentlichen Ärgernisses -

    Hierzu ist erforderlich, daß eine unbestimmte, nicht durch persönliche Beziehungen verbundene Vielheit von Personen die unzüchtige Handlung hätte wahrnehmen können, ohne daß der Täter in der Lage gewesen wäre, das zu verhindern; die Personenmehrheit braucht allerdings nicht zugegen gewesen zu sein (vgl. RGSt 73, 90; BGHSt 11, 282).
  • BGH, 17.02.1965 - 2 StR 611/64

    Versuchte Unzucht mit Kindern - Erregung öffentlichen Ärgernisses durch Umkleiden

    Zur Öffentlichkeit in diesem Sinne gehört, daß eine unbestimmte, durch keinerlei Bindungen zusammengehaltene Vielheit von Personen nach den Verhältnissen des Tatortes und der Tatzeit die unzüchtige Handlung des Angeklagten hätte wahrnehmen können, ohne daß er in der Lage gewesen wäre, das zu verhindern; dabei braucht diese Personenmehrheit allerdings nicht zugegen zu sein (vgl. RGSt 73, 90; BGHSt 11, 282).
  • BGH, 27.02.1970 - 2 StR 611/69

    Erregung geschlechtlichen Ärgernisses bei Fehlen des Merkmals der Öffentlichkeit

    Hier fehlt es schon an einer genaueren Tatortschilderung, der zu entnehmen wäre, daß das Verhalten des Angeklagten von einer unbestimmten Anzahl nicht durch persönliche Beziehungen zusammengehaltener Personen hätte wahrgenommen werden können (vgl. hierzu BGHSt 11, 282 mit Nachweisen).
  • BGH, 12.01.1966 - 2 StR 522/65

    "Öffentlichkeit" bei einer Erregung geschlechtlichen Ärgernisses

    Den Feststellungen ist nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, daß die Tat öffentlich begangen wurde (vgl. dazu RGSt 73, 90; BGHSt 11, 282).
  • BGH, 25.06.1963 - 5 StR 215/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1961 - 2 StR 442/61

    Versuchte Unzucht mit Kindern - Merkmal der Öffentlichkeit bei einer Bestrafung

  • BGH, 06.06.1972 - 5 StR 247/72

    Öffentliche Begehung unzüchtiger Handlungen - Anspruch auf eine erstrebte

  • BGH, 26.03.1965 - 4 StR 129/65

    Zulässigkeit einer nicht näher bezeichneten Verfahrensrüge - Vollendung des

  • BGH, 24.05.1963 - 4 StR 173/63

    Schuldfähigkeit bei exhibitionistischen Handlungen - Verurteilung als

  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 364/61

    Bedeutung der Höhe einer früheren Strafe für die aktuelle Strafzumessung -

  • BGH, 15.04.1959 - 2 StR 109/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.08.1967 - 4 StR 142/67

    Erregung öffentlichen Ärgernisses - Sachrüge und Verfahrensrüge im

  • BGH, 18.08.1964 - 5 StR 328/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 268/58

    Rechtsmittel

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