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   BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57   

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https://dejure.org/1957,659
BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57 (https://dejure.org/1957,659)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1957 - 4 StR 523/57 (https://dejure.org/1957,659)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 523/57 (https://dejure.org/1957,659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 47
  • NJW 1958, 151
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14

    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (Begriff der Ingebrauchnahme; Ingebrauchnahme

    Die bloße Inbetriebnahme durch Anlassen des Motors reicht daher ebenso wenig aus wie die Nutzung eines parkenden Fahrzeugs zum Schlafen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 523/57, BGHSt 11, 47, 50; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 248b Rn. 4; Kindhäuser in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 248b Rn. 3).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Daß auch der Tatbestand des unbefugten Ingebrauchnehmens eines Kraftfahrzeugs (§ 248 b StGB) durch das unbefugte Nächtigen in einem parkenden Kraftwagen nicht erfüllt wird, hat der Senat bereits im Urteil vom 17. Oktober 1957 (BGHSt 11, 47, 49) entschieden (vgl. auch das Urteil des 2. Strafsenats des BGH vom 27. November 1957, BGHSt 11, 44, 45).
  • BayObLG, 03.11.2021 - 203 StRR 504/21

    Abstellen eines Fahrzeuganhängers am Straßenrand als Gebrauchmachen

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.1957- 4 StR 523/57 (NJW 1958, S.151) steht der hier vertretenen Auslegung des Begriffs "Gebrauchmachen" nicht entgegen, da die Entscheidung zu § 248b StGB und nicht zu § 22 Abs. 2 StVG ergangen ist.
  • BGH, 28.10.1993 - III ZR 67/92

    Rechtsstellung eines Beamten bei Verursachung eines Unfalls unter Verletzung von

    Nach dem auch dem juristischen Laien erkennbaren Sinn und Zweck der Erklärungen spricht viel dafür, den Regreßverzicht nicht auf die besonders unfallträchtigen Fahrten mit fremden Fahrzeugen nach unbefugter Ingebrauchnahme (vgl. BGHSt 11, 47, 49; vgl. auch BVerwGE 70, 296, 300) zu erstrecken (vgl. BGHZ aaO; Stiefel/Hofmann, aaO).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04

    Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung

    Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof aber nicht beigetreten (BGHSt 11, 47, 48 ff.).
  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 849/92

    Möglichkeit der Annahme eines Gesamtvorsatzes - Konkurrenz zwischen Betrug und

    Der Schuldspruch wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGHSt 11, 47, 50; BGH GA 1963, 344); daß der Angeklagte zum - weiteren - Gebrauch des Fahrzeugs nicht befugt war, wußte er (UA S. 14).
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 447/75

    Objektive Ernstlichkeit der Drohung - Begründung des Selbsthilferechts als

    Dazu gehört jeder, der als Eigentümer, Fahrzeughalter oder sonst kraft dinglichen, obligatorischen oder sonstigen Rechts befugt ist, ein Kraftfahrzeug als Fortbewegungsmittel zu benutzen (BGHSt 11, 47, 51).

    Die Rechtslage in diesem Falle unterscheidet sich von den in der Revisionsbegründung angeführten Entscheidungen BGHSt 11, 47, 50 und GA 1963, 344 dadurch, daß dort das Recht zum Besitz bereits erloschen war.

  • AG München, 31.10.1985 - 462 Cs 262 Js 53795/85

    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs; Leasingfahrzeug; Ablauf des Leasingvertrages

    Entgegen der Rechtsauffassung des BGH (GoltdArch 1963, 344 im Anschluß an die Grundsatzentscheidung in BGHSt 11, 47) und eines Teils der Rechtspr. und Lit. (u. a. Schmidhäuser, Strafrecht, BT, 2. Aufl. 1983, S. 104), die der Ansicht des BGH gefolgt sind, hält das AG insoweit die bloße Überschreitung der Mietzeit, also die unbefugte Fortsetzung einer zunächst befugten Ingebrauchnahme, für nicht strafbar nach § 248 b StGB .
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Das genügt, mag auch der Motor nicht angesprungen sein, sowohl für § 248 b StGB wie für § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG a.F. (BGHSt 11, 44 und 11, 47, 50; BGHSt 14, 185).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 266/71

    Voraussetzungen für den unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei einer Fallgestaltung, wie sie hier gegeben ist, zwischen unbefugtem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs und den übrigen Straftaten, die mit diesem Vergehen zeitlich zusammenfallen und zu ihm in innerer Beziehung stehen, Tateinheit (vgl. DAR 1955, 282; BGHSt 11, 47, 50 [BGH 17.10.1957 - 4 StR 523/57]; 2 StR 631/59 vom 3. Februar 1960).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 203/70

    Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls in drei Fällen, wegen einfachen

  • BGH, 24.07.1962 - 1 StR 278/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 522/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 02.10.1958 - 4 StR 132/58

    Rechtsmittel

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