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   BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57   

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https://dejure.org/1957,283
BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57 (https://dejure.org/1957,283)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1957 - 4 StR 367/57 (https://dejure.org/1957,283)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1957 - 4 StR 367/57 (https://dejure.org/1957,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 7
  • NJW 1957, 1934
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Entscheidend ist, dass ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur solche Anordnungen zu beachten braucht, die ihm auf seiner Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrszeichen begegnen (BGH vom 25.9.1957 BGHSt 11, 7/9; "Sichtbarkeitsgrundsatz").

    An allen anderen Straßen, die zwischen Feuchtwangen im Norden und der Grenze zwischen den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries im Süden eine Einfahrt in die B 25 ermöglichen, dürfen Lastkraftwagen mit mehr als 12 t zulässigem Gesamtgewicht mithin ohne Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot auf diese Bundesstraße einbiegen, sofern nicht die engen Voraussetzungen Platz greifen, unter denen die Rechtsprechung unter Durchbrechung des Sichtbarkeitsgrundsatzes Verkehrsverboten auch dann Beachtlichkeit zuerkennt, wenn sie dem auf eine Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer nicht begegnen (vgl. zu einem derartigen Sonderfall z.B. BGH vom 25.9.1957, a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2020 - 2 Ss OWi 111/20

    Wirkung eines Verkehrsschildes; Aufrechterhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung

    Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist jedoch vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung BGHSt 11, 7 ff. zugrunde lag.
  • OLG Bamberg, 17.07.2013 - 3 Ss OWi 944/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der zuvor auf dem

    Jedenfalls insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von dem der Entscheidung des BGH vom 25.09.1957 - 4 StR 367/57 (= NJW 1957, 1934) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • OLG Oldenburg, 16.09.2011 - 2 SsRs 214/11

    Benutzung eines Parkplatzes in einer bei Einfahrt als verkehrsberuhigt

    Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung BGHSt 11, 7 ff zugrunde lag.
  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 183/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

    Bei Fahrlässigkeitsdelikten gehört neben der Kausalität im engeren Sinne, wonach eine Bedingung dann für den tatbestandlichen Erfolg ursächlich ist, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele, die weitere Voraussetzung, dass der Unfall gerade auf der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Täters beruht (ständige Rechtsprechung, u. a. BGHSt 11, 7 ; OLG Karlsruhe JR 1985, 479, 480).
  • OLG Hamm, 13.11.1978 - 6 Ss OWi 2744/78

    Ausfahren aus einem Parkplatz auf eine Straße

    Zwar gilt im Interesse der Verkehrssicherheit für verkehrsbeschränkende Anordnungen der Grundsatz, daß sie nur für denjenigen Verkehrsteilnehmer wirksam werden und verbindlich sind, dem sie auf seiner Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrszeichen begegnen (sog Sichtbarkeitsprinzip; vgl zB Cramer, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl, Rdn 11 zu § 39 StVO; Mühlhaus, Kommentar zur StVO, 8. Aufl, Anm 4a zu § 39; BGHSt 11, 7 ff).
  • OLG Oldenburg, 15.01.2019 - 2 Ss OWi 10/19

    Pflicht zum Einprägen von Verbotsschildern bei einheitlicher Fahrt

    Der BGH hat nämlich entschieden, dass ein Verbotsschild von einem Fahrer der es wahrgenommen hat, auf allen Teilen der Strecke und während des gesamten Verlaufs seiner Fahrt beachtet werden muss, wenn diese ein einheitliches, schon beim Passieren des Verkehrszeichens geplantes Unternehmen darstellt (BGHSt 11, 7).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Daß durch deren Beleidigung mittelbar Großbritannien bzw. die USA herabgesetzt wurden und werden sollten, hat das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen (vgl. BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 11, 11 [BGH 25.09.1957 - 4 StR 367/57]; NJW 1961, 1932).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03

    Fahrverbot - Augenblicksversagen in Tempo-30-Zone

    Grundsätzlich müssen Verkehrszeichen so aufgestellt sein, dass sie deutlich sichtbar und wahrnehmbar sind (BGHSt 11, 7/9; BayObLG VRS 54, 306; Hentschel Straßenverkehrsrecht 37.Auf1. § 39 StVO Rn.32 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss OWi 75/97

    Straßenverkehrsrecht; fehlendes ,,30 km/h-Zonenbewußtsein''

    Verkehrszeichen müssen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so beschaffen und aufgestellt sein, daß die durch sie getroffenen Anordnungen bei zumutbarer Aufmerksamkeit im Fahren zweifelsfrei erkennbar sind (vgl. BGHSt 11, 7 ; Senatsbeschluß vom 12. Februar 1996 in NZV 1996, 329; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 33 zu § 39 StVO ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl. 1995, Rdnr. 15 zu § 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 307/64
  • KG, 05.11.1987 - 3 Ws (B) 366/87

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

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