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   BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57   

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https://dejure.org/1957,854
BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57 (https://dejure.org/1957,854)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1957 - 4 StR 511/57 (https://dejure.org/1957,854)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1957 - 4 StR 511/57 (https://dejure.org/1957,854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 94
  • NJW 1958, 349
  • MDR 1958, 178
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.10.1932 - II 963/32

    Wird § 180 StGB. dadurch unanwendbar, daß der Täter der Unzucht zwischen anderen

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  • BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle

    Die Motive des Täters für die Förderung des Sexualkontakts des Dritten sind danach gleichgültig (vgl. schon BGHSt 11, 94, 96 zu § 180 StGB a.F.; Renzikowski aaO Rdn. 22 m.w.N.; anders Lenckner/Perron aaO Rdn. 3).
  • AG Reutlingen, 17.07.2014 - 9 Ds 22 Js 23818/12

    Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Begriff des Eigennutzes

    Die Autoren berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1957 (Urteil v. 28. November 1957 - 4 StR 511/57 - BGHSt 11, 94).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    So ist in der Entscheidung BGHSt 11, 94 ff ausgesprochen, daß der Tatbestand der Kuppelei auch dann erfüllt ist, wenn der Täter an der Unzucht, der er Vorschub leistet, selbst teilnimmt.

    Zutreffend hat die Entscheidung BGHSt 11, 94, 96 [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57] darauf hingewiesen, daß eine abweichende Meinung zu dem untragbaren Ergebnis führen würde, daß der Vorschubleistende, der sich auf diese Tätigkeit beschränkt, strafbar wäre, aber Straflosigkeit erzielen könnte, wenn er selbst darüber hinaus mit einem der von ihm Verkuppelten Unzucht triebe.

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 11, 94, 96 f [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57] ausgesprochen hat, kann der Eigennutz des Kupplers auch darin liegen, daß er fremde Unzucht fördert, um seine eigene Geschlechtslust zu befriedigen, selbst wenn er das durch eigene Unzuchtshandlungen mit einer der von ihm verkuppelten Personen erstrebt.

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

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  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Wie der Senat in BGHSt 11, 94, 100 entschieden hat, stehen Angaben, die ein Zeuge einem Sachverständigen bei der Untersuchung macht, in gewissem Sinne Aussagen vor dem Gericht gleich.
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 381/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger -

    Dies genügt für die Annahme von Eigennutz (vgl. BGHSt 11, 94, 96; BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 1 StR 609/58).
  • BGH, 07.02.1990 - 3 StR 110/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach Eintritt der Rechtskraft der Sachentscheidung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig (BGHSt 11, 94; 23, 102, 103).
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 71/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Kuppelei in Tateinheit mit

    Daß das Landgericht eigennütziges Handeln des Angeklagten nicht schon darin gefunden hat, daß er in der Teilnahme an fremder Unzucht seinerseits Befriedigung suchte (BGHSt 11, 94), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 228/63

    Definition einer unzüchtigen Handlung

    Zwar kann die Fortsetzung geschlechtlicher Beziehungen einen Vorteil im Sinne des § 180 Abs. 1 StGB darstellen (BGHSt 11, 94, 97) [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57].
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62

    Rechtsmittel

    Ob Aussagen bei solchen Vernehmungen ausnahmslos auch im Rahmen des § 251 Abs. 2 StPO nur dann verwertet werden dürfen, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge vorher durch den Richter über sein Recht belehrt worden ist, wie die Strafkammer meint, braucht nicht erörtert zu werden (vgl. dazu BGHSt 2, 99, 106 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; 11, 97 [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57]; 12, 235 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 449/58]; Eb. Schmidt, Anm. Rand-Nr. 22 und Kleinknecht-Müller, 4. Aufl. Anm. 8 c je zu § 251 StPO).
  • BGH, 03.03.1959 - 1 StR 609/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1965 - 1 StR 301/65

    Schwere Kuppelei durch Nichtverhindern der Unzucht der Ehefrau mit einem Dritten

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 213/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter schwerer Kuppelei in

  • BGH, 08.12.1961 - 2 StR 337/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1960 - 2 StR 625/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

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