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   BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58   

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https://dejure.org/1958,788
BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58 (https://dejure.org/1958,788)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1958 - 2 ARs 182/58 (https://dejure.org/1958,788)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1958 - 2 ARs 182/58 (https://dejure.org/1958,788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) im vereinfachten Verfahren nach § 76 Abs. 1 JGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart - D 9 Ds 2085/58
  • BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 180
  • NJW 1959, 396
  • MDR 1959, 322
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58
    Die Auffassung des Senats steht schließlich im Einklang mit Erwägungen, die bei Auslegung des § 12 Abs. 2 StPO und des § 42 Abs. 3 JGG zu dem Rechtssatz geführt haben, daß die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit erst zulässig ist, wenn ein Gericht die Untersuchung eröffnet hat (vgl. RGSt 45, 174 und BGHSt 10, 391).
  • RG, 05.10.1911 - TB 122/11

    Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1958 - 2 ARs 182/58
    Die Auffassung des Senats steht schließlich im Einklang mit Erwägungen, die bei Auslegung des § 12 Abs. 2 StPO und des § 42 Abs. 3 JGG zu dem Rechtssatz geführt haben, daß die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit erst zulässig ist, wenn ein Gericht die Untersuchung eröffnet hat (vgl. RGSt 45, 174 und BGHSt 10, 391).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 ARs 80/19

    Örtliche Zuständigkeit im Jugendgerichtsgesetz (Aufenthaltswechsel des

    Die Vorschrift ist in diesem Sonderverfahren nicht anwendbar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 1958 - 2 ARs 182/58, BGHSt 12, 180, 182; vom 31. Januar 1961 - 2 ARs 1/61, BGHSt 15, 314, 316; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 42 Rn. 20; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 42 Rn. 13; BeckOK-JGG/Wellershoff, 13. Ed., § 42 Rn. 27; BeckOK-JGG/Gertler, 13. Ed., § 77 Rn. 8; MüKo-StPO/Höffler, § 42 Rn. 11; MüKo-StPO/Kaspar, § 77 JGG Rn. 4; Schatz in Diemer/ Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 42 Rn. 24; a. A. NKJGG/Schady, 10. Aufl., § 42 Rn. 12 mwN).

    "Die überwiegend auf Zweckmäßigkeitserwägungen gestützten Ausführungen für eine Anwendbarkeit des § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG auch im vereinfachten Jugendverfahren lassen (...) besorgen, dass dem Amtsgericht außer Blick geraten sein könnte, dass es, wenn der Jugendrichter es - wie hier - für geboten hält, das Verfahren wegen eines Aufenthaltswechsels des Jugendlichen an den für den neuen Wohnsitz zuständigen Jugendrichter abzugeben, tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen für das Sonderverfahren nach §§ 76 ff. JGG verneint, soweit die Durchführung vor dem von der Staatsanwaltschaft angerufenen Gericht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 1958 - 2 ARs 182/58 - BGHSt 12, 180).

    Eine solche endgültige Bindung der Staatsanwaltschaft, wie sie der Eröffnungsbeschluss bewirkt, ist aber im vereinfachten Jugendverfahren gerade nicht vorgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 1958 - 2 ARs 182/58 - BGHSt 12, 180; vom 31. Januar 1961 - 2 ARs 1/61 - BGHSt 15, 314 (...)).

  • BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit -

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  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 147/96

    Zeitpunkt der Rücknahme des Antrags auf beschleunigtes Verfahren

    Mit einem Teil der Rechtsprechung der Obergerichte zum beschleunigten Verfahren nach §§ 212 ff. a. F. bzw. nach §§ 76 ff. JGG (BGHSt 12, 180/184; 15, 314/316; OLG Celle NSU 1983, 233) und der Literatur (KK/Pfeiffer StPO 3. Aufl. § 12 Rn. 2; Heidelberger Kommentar/Krehl StPO 1997 § 417 Rn. 5; SK/Paeffgen StPO 1997 § 417 Rn. 11) geht der Senat davon aus, daß - jedenfalls in dem durch die §§ 417 ff. StPO neugestalteten beschleunigten Verfahren - die Staatsanwaltschaft ihre Befugnis nicht verliert, den Antrag nach § 417 StPO zurückzunehmen und über die Sache anderweitig zu befinden, sie insbesondere dem Regelverfahren durch Einreichung einer Anklageschrift zuzuführen.
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
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  • BGH, 31.01.1961 - 2 ARs 1/61

    Übernahme eines anhängigen Strafverfahrens durch ein anderes Gericht -

    Hierzu hat es der Senat bereits in seinem Beschlüsse vom 14. November 1958 (BGHSt 12, 180, 184) [BGH 14.11.1958 - 2 ARs 182/58] für unerheblich erklärt, welches Ereignis des vereinfachten Verfahrens - Terminsbestimmung, Beginn der Hauptverhandlung oder Beginn der Vernehmung des Beschuldigten - in anderer Hinsicht der Eröffnung der gerichtlichen Untersuchung gleichzustellen ist, da jedenfalls durch keines dieser Ereignisse eine endgültige Bindung der Staatsanwaltschaft geschaffen wird.
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 39/63

    Unterbrechung einer Verjährung der Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch

    Für die Anwendbarkeit des § 68 StGB ist allein erforderlich, daß der Richter handelt und daß seine Handlung zulässig und das Verfahren zu fördern geeignet und bestimmt ist (BGHSt 12, 180).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 648/73

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung - Aufhebung eines Vernehmungstermins

    Für die Anwendbarkeit des § 68 StGB ist allein erforderlich, daß der Richter handelt und daß seine Handlung zulässig und das Verfahren zu fördern geeignet und bestimmt ist (BGHSt 12, 180).
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