Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,931
BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58 (https://dejure.org/1958,931)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1958 - 1 StR 453/58 (https://dejure.org/1958,931)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1958 - 1 StR 453/58 (https://dejure.org/1958,931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 191
  • NJW 1959, 345
  • MDR 1959, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 14.05.1935 - 1 D 249/35

    Wann kann ein Verbrechen der Rechtsbeugung in einem Verfahren begangen werden,

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Daß auch Strafverfahren zu den Rechtssachen im Sinne dieser strafrechtlichen Bestimmung gehören, ist in Rechtsprechung (RGSt 25, 276; 69, 213; BGHSt 10, 294, 302) und Schrifttum (LK 8. Aufl. § 334 Anm. IV; Schönke, Strafgesetzbuch 8. Aufl. § 334 Anm. II 1) allgemein anerkannt.

    Er leitet, solange das Verfahren in seinen Händen liegt, eine Rechtssache (RGSt 69, 213) und vermag durch seine Tätigkeit die künftige Entscheidung, die durch Urteil oder Beschluß ergeht, zugunsten oder zum Nachteil des Angeschuldigten zu beeinflussen; er hat auch im Rahmen der Voruntersuchung selbständige Entscheidungen zu treffen.

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Daß auch Strafverfahren zu den Rechtssachen im Sinne dieser strafrechtlichen Bestimmung gehören, ist in Rechtsprechung (RGSt 25, 276; 69, 213; BGHSt 10, 294, 302) und Schrifttum (LK 8. Aufl. § 334 Anm. IV; Schönke, Strafgesetzbuch 8. Aufl. § 334 Anm. II 1) allgemein anerkannt.
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Sie steht der Verlesbarkeit der Niederschriften über die Aussagen der Zeugen nicht entgegen (vgl. BGHSt 1, 219; 2, 300; 7, 15).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Die Rüge entbehrt daher der in § 344 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Form, da sie die Beweismittel, deren die Strafkammer sich hätte bedienen sollen, nicht einzeln benennt (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Sie steht der Verlesbarkeit der Niederschriften über die Aussagen der Zeugen nicht entgegen (vgl. BGHSt 1, 219; 2, 300; 7, 15).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    das Verfahren gegen den Zeugen G. beizuziehen, war ein Beweis ermittlungsantrag (vgl. BGHSt 6, 128) und somit nur eine Anregung für die Ermittluttgstätigkeit des Gerichts.
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Sie steht der Verlesbarkeit der Niederschriften über die Aussagen der Zeugen nicht entgegen (vgl. BGHSt 1, 219; 2, 300; 7, 15).
  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 247/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Dieser Grund der Nichtvereidigung lag auch für alle Beteiligten klar zutage (vgl. BGH 4 StR 247/55 vom 29. September 1955).
  • RG, 19.04.1894 - 896/94

    1. Sind unter den Rechtssachen im Sinne des § 336 St.G.B.'s auch Strafsachen zu

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Daß auch Strafverfahren zu den Rechtssachen im Sinne dieser strafrechtlichen Bestimmung gehören, ist in Rechtsprechung (RGSt 25, 276; 69, 213; BGHSt 10, 294, 302) und Schrifttum (LK 8. Aufl. § 334 Anm. IV; Schönke, Strafgesetzbuch 8. Aufl. § 334 Anm. II 1) allgemein anerkannt.
  • RG, 01.05.1888 - 931/88

    Ist im Sinne des §. 266 Abs. 2 St.P.O. zu denjenigen Umständen, welche die

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58
    Der Beweis dafür, daß ein Umstand im Sinne des § 267 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung erwähnt wurde, kann grundsätzlich nur durch den Inhalt der Sitzungsniederschrift geführt werden (RGSt 17, 346).
  • RG, 08.03.1886 - 419/86

    Macht sich derjenige einer Bestechung schuldig, welcher Angehörigen eines Beamten

  • RG, 23.02.1925 - II 24/25

    1. Zur Frage der Zulässigkeit und der Förmlichkeiten des Urkundenbeweises im

  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Maßgebend ist deshalb, ob das streitige Verhältnis in seiner Gesamtheit Rechtssache ist, nicht aber, ob die einzelnen auf die Erledigung der Sache gerichteten Maßnahmen rechtlicher Art sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1958 - 1 StR 453/58, BGHSt 12, 191, 192; LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 39; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 21; NK-StGB/Kuhlen, 4. Aufl., § 339 Rn. 27).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Es ist allgemein anerkannt, dass Strafverfahren zu den Rechtssachen im Sinne dieser strafrechtlichen Bestimmung gehören (vgl. BGHSt 12, 191, 192 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03

    Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch

    Leitung einer Rechtssache ist daher der Inbegriff aller Maßnahmen, die auf die Erledigung der Sache hinzielen (BGHSt 12, 191, 192; vgl. Kuhlen aaO Rdnr. 27; Spendel in LK 11. Aufl. § 339 Rdnr. 33).
  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12

    Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach

    Leitung der Rechtssache ist daher der Inbegriff aller Maßnahmen, die auf die Erledigung der Sache hinzielen (vgl. hierzu BGHSt 12, 191, 192; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 3 Ws 174/03).
  • BGH, 21.10.1985 - 1 StR 316/85

    Herstellen einer gefühlsmäßigen Verpflichtung des Wählers; Begriff des Vorteils

    Gewährt ist ein solcher Vorteil auch dann, wenn er dem Begünstigten nur mittelbar zugute kommt (BGHSt 14, 123, 128; BGH NJW 1959, 345, 346; RGSt 13, 396).
  • LG Bonn, 10.05.1983 - 5 T 79/83

    Anmeldung der Änderung des Vereinsvorstandes

    Einer Mindermeinung zufolge ist bei jeder Eintragung in das Vereinsregister die Antragstellung der satzungsmäßigen Vertreter des Vorstandes ausreichend (Stöber, Rechtspfleger 67, 342 ff. und 80, 369; LG Bremen NJW 1959, 345 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1997 - 1 Ws 90/97
    Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er die hier in Frage stehende Vollstreckungssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden gehabt hätte (BGHSt 12, 191, 192; 24, 326, 327, 34, 146, 147).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht