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   BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58   

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https://dejure.org/1958,154
BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58 (https://dejure.org/1958,154)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1958 - GSSt 3/58 (https://dejure.org/1958,154)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1958 - GSSt 3/58 (https://dejure.org/1958,154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Geistig unreife Beweispersonen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehungsgeschichte des § 81c Strafprozessordnung (StPO) - Duldungspflicht des § 81c StPO nur im Rahmen der Zeugnispflicht - Beruhen des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO auf verwandschaftlichen Beziehungen - Entscheidung über körperliche Untersuchung beim gesetzlichen ...

  • opinioiuris.de

    Geistig unreife Beweispersonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 235
  • NJW 1959, 445
  • NJW 1959, 830 (Ls.)
  • MDR 1959, 318
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1956 - 3 StR 219/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Der 2. Strafsenat und der 2. Ferienstrafsenat verlangen Belehrung, weil die Pflicht, sich nach § 81c StPO untersuchen zu lassen, der Zeugnispflicht nahe verwandt sei (BGHSt 5, 132; 3 StR 219/56 vom 18. Juli 1956).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Bei Bejahung der Frage 1: Darf dieses Recht durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden und in welchem Umfang? Muß der zur Untersuchungsverweigerung Berechtigte oder sein gesetzlicher Vertreter über das Weigerungsrecht belehrt werden oder muß wenigstens im Zeitpunkt der Untersuchung auch ohne ausdrückliche Belehrung geklärt sein, daß er sein Recht kennt und dennoch von ihm keinen Gebrauch machen will? Kann der Weigerungsberechtigte oder der zur Ausübung dieses Rechts befugte Vertreter der Verwertung einer Blutprobe in der Hauptverhandlung noch widersprechen, nachdem er vor der Blutentnahme rechtswirksam auf sein Weigerungsrecht verzichtet hat? Kann ein Angeklagter dann, wenn seine Verurteilung auf der Verwertung einer gesetzwidrig erlangten Blutprobe eines nichtbeschuldigten Weigerungsberechtigten beruht, daraus , ein Rügerecht herleiten? Der 4. Strafsenat möchte die Fragen zu 1, 2, 3 und 5 bejahen und die Frage zu 4 unter Beachtung der Grundsätze beantworten, die die Rechtsprechung zu den §S 52, 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99) entwickelt hat.
  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 467/53
    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Der 2. Strafsenat und der 2. Ferienstrafsenat verlangen Belehrung, weil die Pflicht, sich nach § 81c StPO untersuchen zu lassen, der Zeugnispflicht nahe verwandt sei (BGHSt 5, 132; 3 StR 219/56 vom 18. Juli 1956).
  • BGH, 13.11.1952 - 5 StR 418/52
    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Der 5. Strafsenat hält Belehrung über das Weigerungsrecht nicht für geboten (5 StR 418/52 vom 13. November 1952 - LM § 81c Nr. 1 -).
  • RG, 16.05.1930 - I 1266/29

    Darf ein Beweisantrag, durch den die Erhebung eines Sachverständigenbeweises über

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Das Reichsgericht erklärte sie für nicht verpflichtet, die Entnahme einer Blutprobe zuzulassen (RGSt 64, 160 ff; 66, 273).
  • RG, 26.04.1932 - I 272/32

    1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Das Reichsgericht erklärte sie für nicht verpflichtet, die Entnahme einer Blutprobe zuzulassen (RGSt 64, 160 ff; 66, 273).
  • RG, 14.07.1881 - 1650/81

    1. Unter welcher Voraussetzung kann in einem rein passiven Verhalten der

    Auszug aus BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
    Das Reichsgericht hat zwar in einem sehr frühen, das Zeugnisverweigerungsrecht eines Kindes betreffenden Urteil RGSt 4, 398 dahin entschieden, es genüge, daß das Kind über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt werde und daß es daraufhin nicht erkläre, von ihm Gebrauch machen zu wollen; gleichgültig sei, ob das Kind bereits das erforderliche Verständnis für die ihm vom Gesetz eingeräumte Berechtigung gewonnen und welche überzeugung davon das Gericht erlangt habe.
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Die Norm soll folglich in erster Linie den Zeugen vor Konflikten schützen, die aus den Besonderheiten der Vernehmungssituation entstehen, insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der persönlichen Bindung gegenüber dem Beschuldigten bzw. Angeklagten erwachsen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 239; Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207 mwN).
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Die Regelung lässt das öffentliche Interesse an möglichst unbehinderter Strafverfolgung hinter das persönliche Interesse des Zeugen zurücktreten, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen (BGHSt 12, 235, 239).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Die in dem Reihengentest gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster hätten gegen den Angeklagten (damals Beschuldigten) verdachtsbegründend und als Grundlage für die Anordnung nach § 81a StPO nur verwendet werden dürfen, wenn sein Vater und sein Onkel nach nachgeholter Belehrung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 242) in diese Nutzung ihrer persönlichen Daten eingewilligt hätten (vgl. § 4 BDSG).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Die Regelung lässt das öffentliche Interesse an möglichst unbehinderter Strafverfolgung hinter das persönliche Interesse des Zeugen zurücktreten, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 239).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Insoweit gilt, dass aus dem (versehentlichen) Verstoß gegen die Belehrungspflicht zwar ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 52 Rn. 32, mwN); er kann aber geheilt werden, wenn der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge der Verwertung seiner Aussage nach ordnungsgemäßer Belehrung zustimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 242; vom 22. Juni 1989 - 1 StR 231/89, NStZ 1989, 484; Urteile vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98, NStZ 1999, 91; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205 ff.; BeckOK-StPO/Huber, 35. Ed., § 52 Rn. 36; KK-StPO/Bader, aaO, § 52 Rn. 36).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Insbesondere ist der Zeuge nicht gehindert, Verstöße gegen Belehrungspflichten, die ihn in der Ausübung seiner Rechte schützen (vgl. § 52 Abs. 3 Satz 1, § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO) und die ein Verwertungsverbot begründen können (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 34, § 81c Rdn. 32 m.N.), dadurch zu heilen, daß er der Verwertung seiner Aussage nachträglich ausdrücklich zustimmt (vgl. BGHSt 12, 235, 242-1 20, 234, Dahs aaO § 52 Rdn. 53) oder sich in der Hauptverhandlung nach ordnungsgemäßer Belehrung als Beweismittel zur Verfügung stellt und dadurch seine Zustimmung zur Verwertung seiner früheren Aussage erkennen läßt (vgl. BGHSt 20, 234 in Ergänzung zu BGHSt 13, 194; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 6).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Die Regelung lässt das öffentliche Interesse an möglichst unbehinderter Strafverfolgung hinter das persönliche Interesse des Zeugen zurücktreten, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 239).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Das Erste Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3393, 3533) hat die Rechtsprechung zu § 81 c StPO a.F. (BGHSt 12, 235, 242) in die Neufassung des § 81 c Abs. 3 Satz 2 StPO übernommen und die Entscheidung allein dem gesetzlichen Vertreter überlassen (so auch die Begründung des zum Gesetz gewordenen Regierungsentwurfes, BT-Drucks. VI/3478, S. 67; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 81 c Rdn. 26).

    Gleichwohl auch den Zeugen zu belehren, wäre ohne praktische Bedeutung und sinnlos (BGHSt 12, 235, 242).

    Ein solcher Verstoß führt zwar im Regelfall zur Unverwertbarkeit der erhobenen Befunde (BGHSt 12, 235, 242, 243; 14, 159, 160; BGH StV 1981, 4; BGHSt 36, 217).

    Die frühere Rechtsprechung, wonach an die unterbliebene Belehrung des Personensorgeberechtigten gemäß § 81 c Abs. 3 StPO in jedem Fall ein Verwertungsverbot geknüpft wurde (BGHSt 12, 235, 242), ist insoweit überholt.

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Der Große Senat für Strafsachen hat im Beschluß BGHSt 12, 235 [240] ausgesprochen, daß, wenn einer Beweisperson wegen mangelnder Verstandesreife das Verständnis für das ihr nach § 81c Abs. 1 und 2 StPO zustehende Recht, die körperliche Untersuchung zu Beweiszwecken zu verweigern, abgeht, nach allgemeinen Grundsätzen der gesetzliche Vertreter als Vertreter im Willen zu entscheiden hat, ob die Beweisperson die Untersuchung erdulden oder von ihrem Weigerungsrecht Gebrauch machen soll, und daß er hierüber zu belehren ist.

    Soweit der 5. Strafsenat im Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 394/54 - ausgesprochen hat, bei der Vernehmung eines Kindes könne das Zeugnisverweigerungsrecht nicht durch einen, gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, ist diese Entscheidung durch den Beschluß des Großen Senates für Strafsachen BGHSt 12, 235 überholt.

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Vater, da er Täter ist, von der Entscheidung über die Verweigerung des Zeugnisses ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 6, 155 für den Strafantrag; ferner BGHSt 12, 235 [241]).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Der minderjährige Zeuge darf von einem Aussageverweigerungsrecht selbständig Gebrauch machen (vgl. Rn 2); will er trotzdem aussagen, bedarf der Verzicht auf das Weigerungsrecht, sofern nicht eindeutig feststeht, dass der Minderjährige die Tragweite seiner Entscheidung voll erkennt, der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (StJ/Berger Rn 5); ggf. ist hierfür ein Pfleger zu bestellen (BayObLG NJW 1967, 207; Stuttgart MDR 1986, 58; vgl auch BGHSt 12, 235, 240; 14, 159).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

  • BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1337/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz vor der Belastung naher Angehöriger;

  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

  • BGH, 09.08.1963 - 4 StR 188/63
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07

    Erzwingung der Zeugenpflicht ohne vorhergehende anwaltliche Beratung; keine

  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
  • BGH, 19.08.1981 - 3 StR 226/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf Grund

  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter

  • OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97

    Abstammungsfeststellungsverfahren - Duldung einer Blutgruppenuntersuchung

  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
  • BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65

    Strafbarkeit wegen Betruges und Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 579/69

    Aufklärungsrüge wegen unterlassener Anhörung eines Kindes in der Hauptverhandlung

  • BGH, 12.11.1969 - 4 StR 453/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 16.10.1962 - 1 StR 390/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 72/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 1/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1973 - 4 StR 490/73

    Unterlassene richterliche Belehrung über Verweigerungsrecht hinsichtlich

  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 21/61

    Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der

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